Die Kantonspolizei Schwyz hat in der Nacht auf Mittwoch in Ibach zwei Männer festgenommen, die sich Zugang zu einem Industriegebäude verschafft haben. Die beiden mutmasslichen Einbrecher müssen sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz verantworten.
Am Mittwochmorgen, kurz nach 2 Uhr, ging bei der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Schwyz die Meldung von Anwohnenden ein, wonach an der Gewerbestrasse in Ibach eingebrochen werde. Die Kapo Schwyz schreibt in einer Mitteilung: «Die sofort ausgerückten Polizeipatrouillen umstellten und sicherten das betreffende Industriegebäude.»
Dabei wurden im Freien vor dem Gebäude zwei Personen festgestellt. Trotz mehrmaliger Aufforderung «Halt Polizei!» und der Abgabe von zwei Warnschüssen versuchten die beiden Verdächtigen, zu Fuss zu flüchten.
Nach einer kurzen Verfolgung konnten die mutmasslichen Einbrecher angehalten und arretiert werden. Es handelt sich laut Polizeiangaben um zwei rumänische Staatsbürger im Alter von 29 und 37 Jahren. Beim betreffenden Gebäude an der Gewerbestrasse in Ibach wurden Einbruchspuren festgestellt und durch die Kantonspolizei gesichert.
Die Ermittlungen zum Tatablauf, zur Höhe des Deliktsguts sowie zum angerichteten Sachschaden dauern an. «Zudem wird abgeklärt, ob die beiden Tatverdächtigen für weitere Delikte verantwortlich sind», schreibt die Kantonspolizei.
In der Schweiz dürfen Polizisten in sehr eingeschränkten Situationen Warnschüsse in die Luft abgeben. Warnschüsse sind nur zulässig, wenn andere Mittel, konkret verbale Aufforderung, Pfefferspray, Schlagstock nicht ausreichen oder keinen Erfolg versprechen. Bei der Verfolgung von Personen, die ein schweres Verbrechen begangen haben und sich der Festnahme durch Flucht entziehen wollen, dürfen Warnschüsse abgefeuert werden. Dem Warnschuss muss, wenn möglich, ein deutlicher Warnruf («Halt! Polizei!») vorausgehen. Und: Der Schuss muss in eine sichere Richtung abgegeben werden, wo keine Personen gefährdet werden. gh

Kommentare
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Gute Arbeit, ein Danke an die Schwyzer Kapo…weiter so.