Laut dem Schwyzer Polizeisprecher David Mynall sei der Einbruch am Freitagmorgen bei Schulbeginn bemerkt worden. «Eine unbekannte Täterschaft war in der Nacht durch ein Fenster ins Schulhaus eingebrochen», so Mynall auf Anfrage des «Boten». Nach jetzigem Erkenntnisstand sei das komplette Schulgebäude durchsucht worden, es wurde aber nichts gestohlen.
Zur Spurensicherung waren in den Morgenstunden Angehörige der Kantonspolizei Schwyz vor Ort. Die Schulleitung informierte die Eltern mit einem Schreiben, das den Primarschülerinnen und -schülern für den Mittag mitgegeben worden war. Man hielt fest, ausser Sachschaden sei nichts passiert. «Dies einfach zu Ihrer Information, falls Ihr Kind heute zu Hause davon erzählt», heisst es im Schreiben der Lehrerschaft.
Türen und Fenster werden bei Einbrüchen häufig mit Werkzeugen aufgebrochen bzw. aufgehebelt – eine bei schwachen Schließblechen und kleinen Rollzapfen gängige Täterarbeitsweise. Sehr häufig kommt es auch zu Angriffen auf Schließzylinder von Zylinderschlössern. Schließzylinder sind ein wichtiger Bestandteil der Türabsicherung. Sie können jedoch nur in der Systemeinheit – Schloss, Schließzylinder, Beschlag – Sicherheit bieten. Bei Einbrüchen werden Schließzylinder in vielfältiger Weise angegriffen. Sie müssen daher gegen die Täterarbeitsweisen Abbrechen, Aufbohren, Nachschließen und Ziehen Schutz bieten.
Wer in der Schweiz einen Einbruch verübt, macht sich nach Art. 139 StGB wegen Diebstahl, nach Art. 186 StGB wegen Hausfriedensbruch, und/oder zusätzlich nach Art. 144 StGB wegen Sachbeschädigung strafbar.



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