Der Regierungsrat hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Energiegesetzes bis am 31. Januar 2027 in die Vernehmlassung geschickt. Er setzt mit der Revision eine Motion um, welche der Kantonsrat vor einem Jahr mit 50 zu 45 Stimmen überwiesen hat.
Der Vorstoss verlangte indes, dass die Solarstrompflicht für Neubauten ganz gestrichen werden solle. Dies sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, erklärte der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsbotschaft. Schwyz müsse die Mindestanforderungen, welche der Bund festgelegt habe, einhalten.
Deswegen soll die Verpflichtung, dass neue Gebäude Strom produzieren müssen, weiterhin für grössere Neubauten gelten. Die Grenze liegt dabei bei einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 Quadratmeter.
Die Mehrheit des Kantonsrats, bestehend aus SVP und FDP, hatte argumentiert, dass im Sommer zu viel Strom produziert werde. Die Vorgabe, auf Neubauten Solarstromanlagen installieren zu müssen, sei deswegen fragwürdig. Photovoltaikanlagen sollten nur dort gebaut werden, wo es Sinn mache.
Der Regierungsrat, Mitte, SP/Grüne und GLP hatten die Motion abgelehnt. sda
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