Am Mittwochvormittag, kurz vor 10.30 Uhr, ist in Lachen ein Böschungsmäher in Brand geraten. Das teilte die Kantonspolizei Schwyz in einem Medienbulletin mit. «Der Brand brach während Mäharbeiten entlang des Bahngleises aus», so die Kapo weiter, «die Brandursache ist derzeit noch unklar.»
Die Feuerwehr Lachen konnte das Feuer gemäss Polizeiangaben rasch löschen und ein Übergreifen auf die umliegende Böschung im Feldmoos verhindern. Am Böschungsmäher entstand Totalschaden. Es wurde niemand verletzt. Die Brandursache wird durch Experten der Kantonspolizei Schwyz abgeklärt.
Es war ein Sommer der Extreme
Ende Juli 2026 war die Waldbrandgefahr im Kanton Schwyz auf der Stufe 4 von 5 eingestuft, was einer «grossen Gefahr» entspricht.
Die Lage hatte sich bereits in den ersten Julitagen zugespitzt, weshalb der Kanton Schwyz in Absprache mit den anderen Zentralschweizer Kantonen per 10. Juli um 14 Uhr ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe mit einem Mindestabstand von 50 Metern erliess. Dieses Verbot umfasste sämtliche offenen Feuerstellen, Einweggrills sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen. Auch über das Monatsende und den Bundesfeiertag am 1. August hinaus blieb die Stufe 4 bestehen.
Dadurch waren private Feuerwerke und traditionelle Höhenfeuer kantonsweit untersagt, mit Ausnahme einzelner behördlich bewilligter Grossfeuerwerke über Wasser wie jenem in Brunnen. Vereinzelte lokale Gewitter brachten gemäss den kantonalen Behörden nur sprichwörtlich einen «Tropfen auf den heissen Stein» und verhinderten lediglich die Anhebung auf die Maximalstufe 5 («sehr grosse Gefahr»).
Im historischen Vergleich zeigt sich, dass ein flächendeckendes, mehrwöchiges Feuerverbot der Stufe 4 im Kanton Schwyz und der Zentralschweiz ein Phänomen ist, das vor allem in ausgeprägten Hitzesommern auftritt. Eine sehr ähnliche Situation herrschte im Hitzesommer 2018 sowie phasenweise im Sommer 2022, als nach wochenlanger Trockenheit ebenfalls strikte Feuerverbote für Wald und Waldränder verfügt werden mussten.Dazwischen gab es deutlich feuchtere Sommer wie 2021 oder 2024, in denen die Brandgefahr im Kanton Schwyz über weite Strecken nur auf Stufe 1 («gering») oder Stufe 2 («mässig») lag und keine flächendeckenden Verbote erforderlich waren.
Die Situation im Juli 2026 reiht sich damit nahtlos in die extremen Trockenheitsperioden von 2018 und 2022 ein, bei denen Böden und Vegetation über Wochen hinweg massiv austrockneten und selbst kleinste Funken ein hohes Risiko für unkontrollierbare Brände darstellten. gh


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