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Abstimmung

Schwyzer Stimmvolk schickt Motorfahrzeugsteuer-Revision bachab

Das Schwyzer Stimmvolk war nicht begeistert von der vorgeschlagenen Teilrevision des Motorfahrzeugsteuer-Gesetzes. Die Vorlage wurde verworfen.
Tesla-Fahrer begrüssten die Teilrevision.
Bild: Archivbild

36'871 Nein zu 23'201 Ja lautet das Endergebnis, ein Neinstimmen-Anteil von 61 Prozent. Stimmbeteiligung: 56 Prozent

Bei der heutigen Berechnung der Motorfahrzeugsteuer im Kanton Schwyz waren die Leistung und das Gewicht die massgebenden Faktoren. Elektro-Autos sind in der Regel schwerer als Verbrenner und haben oft eine hohe Leistung. Sie werden entsprechend hoch besteuert.

Die am heutigen Sonntag vorliegende Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben würde vorsehen, die Bemessungskriterien anzupassen. Das Kantonsparlament hatte die Teilrevision im April mit 58 zu 34 Stimmen angenommen. Demnach soll nur noch das Gewicht eines Fahrzeugs bestimmend für die Höhe der Fahrzeugsteuer sein.

Von Seiten der SVP wurde die Vorlage mitunter als «Tesla-Vorlage» bezeichnet. Fakt ist, dass mit der Revision stark motorisierte Elektro-Autos weniger besteuert würden. Auch Die Mitte stellte sich gegen die Vorlage. Die anderen Parteien waren dafür und sehen im angepassten Gesetz einen Anreiz für umweltfreundlichere Fahrzeuge.

Mit dem vermehrten Aufkommen von Elektrofahrzeugen hat sich gezeigt, dass diese gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor im Gesamtvergleich steuerlich benachteiligt sind. Dies liegt daran, dass die durchschnittliche Motorleistung von Elektrofahrzeugen deutlich über dem Durchschnitt der restlichen Fahrzeuge liegt. Das durchschnittliche Elektrofahrzeug verfügt über etwa 100 Kilowatt oder 126 PS mehr Leistung als das durchschnittliche Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.

Die durchschnittliche Jahressteuer der rund 106 000 im Kanton Schwyz registrierten Personenwagen liegt derzeit bei gut 400 Franken. Bei den Elektrofahrzeugen allein beträgt die durchschnittliche Jahressteuer hingegen rund 650 Franken.

Der Kantonsrat hatte konkret am 26. April dieses Jahres diese Teilrevision mit 58 zu 34 Stimmen angenommen. Dagegen opponiert hatt evor allem die SVP, während sich FDP, Mitte, SP und GLP für Annahme dieser Teilrevision ausgesprochen haben. Zur jetzt abgehaltenen Volksabstimmung war es aus einem einfachen Grund gekommen. Da weniger als drei Viertel der an der Abstimmung teilnehmenden Kantonsrätinnen und Kantonsräte der Vorlage zugestimmt haben, wurde sie dem Schwyzer Souverän zur endgültigen Entscheidung unterbreitet. Man spricht in diesem Fall von einem obligatorischen Referendum.

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