Die Vermutung hält sich trotz vehementem Dementi bei Regierungs- und Gemeindebehörden hartnäckig: Reiche Gemeinden in Ausserschwyz zahlen lieber eine Busse respektive Ersatzabgabe, statt Wohnraum für Asylbewerbende zu organisieren, wie das eigentlich ihre Aufgabe wäre.
Erst im letzten Oktober hielt die Schwyzer Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von SVP-Kantonsrat Daniel Kälin, Einsiedeln, fest, dass dem Solidaritätsgedanken unter den Schwyzer Gemeinden grundsätzlich zuverlässig nachgelebt werde. Der Verteilmechanismus sowie die Ersatzabgaben bewährten sich: «Wir sind zuversichtlich, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird.»
Hintergrund: Muss der Kanton zugewiesene Personen einer pflichtigen Gemeinde übernehmen, so wird die Abgeltung des Bundes vom Kanton einbehalten und von der pflichtigen Gemeinde zusätzlich eine sogenannte Ersatzabgabe erhoben, die nach Zahl und Aufenthaltsdauer der zugewiesenen Personen progressiv ausgestaltet wird.
Jetzige Ersatzabgabe für SVP «stossend»
Der Schwyzer SVP reicht das nicht. Sie scheint den Worten von der Regierungsbank nicht zu vertrauen. In einer soeben eingereichten Motion von SVP-Kantonsrat Tony Ulrich (Arth) und acht weiteren Fraktionskollegen – darunter die Innerschwyzer Bruno Felder (Rothenthurm), Wendelin Schelbert (Muotathal) und René Krauer (Schwyz) – fordern sie Anpassungen.
Es sei «stossend», dass die Abgabe über die Zeit und über die Anzahl von Asylsuchenden progressiv ausgestaltet sei. Grund: Das verschaffe «bessergestellten Gemeinden einen klaren Vorteil, da dort die Mittel reichlich vorhanden sind und die Abgaben daher weniger schmerzen». Gemeinden mit knappem Budget würden im Vergleich Nachteile erwachsen, «weil solche Ausgaben für diese schwerer zu stemmen sind», hält Ulrich fest.
Gefordert wird nun, dass die Regierung dem Kantonsrat eine Vorlage unterbreitet oder Massnahmen trifft, «damit künftig unabhängig von der Anzahl und Dauer der Nichtplatzierung von Asylsuchenden immer der tiefste Wert von aktuell 55 Schweizer Franken je Asylbewerber und Tag zur Anwendung kommt».
Zwei Gemeinden zahlten 2023 und 2024 Ersatzabgaben
Damit wäre es möglich, dass künftig mehr Gemeinden sich quasi von der Aufnahmepflicht freikaufen könnten. Somit würde, das ist wohl die Absicht hinter der Vorlage, in der Asylfrage Druck auf den Kanton gemacht, der dann seinerseits beim Bund stärker intervenieren sollte. Bereits sei Langem fordert Roman Bürgi, SVP-Nationalrat und Schwyzer SVP-Präsident, Schritte in diese Richtung. Jetzt müsse «Druck von unten» gemacht werden, erklärt er jeweils.
«Das ist eine mögliche Konsequenz», bestätigt denn auch Ulrich eine entsprechende Frage des «Boten der Urschweiz», ob mehr Gemeinden keine Asylbewerber mehr aufnehmen könnten, wenn die Motion umgesetzt würde.
Gemäss der Regierungsantwort im letzten Herbst wurden über zwei Gemeinden 2024 Ersatzabgaben verfügt. Freienbach zahlte für sechs Personen von Januar bis März 32’500 Franken, Galgenen musste zwischen Januar und September 2023 gar 58’000 Franken entrichten.
Kommentare
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Übrigens,wenn ich mich nicht an die Gesetze halte geht es mir an den Kragen aber diesem Gesindel passiert ja nicht,was will man ihnen nehmen,die haben ja nichts und passieren wird ihnen auch nichts und genau das wissen sie und weil wir in der Schweiz zuviele Leute haben die genau so Denken wie Du sind wir heute so weit.Jeden Tag passiert etwas mit solchem Gesindel und alles wird verharmlost,ich Frage mich wie lange wir noch zuschauen müssen.Vor 40ig Jahren kannte man sowas nicht oder sehr selten hier in der Schweiz.
Ich weiss ja nicht, was du denkst, das ich denke. Ich bin mir aber sicher das du da ganz schön daneben liegst.
Liegt wohl daran, das ich immer bei dir reagieren muss, wenn du wieder unreflektiert gegen alles möglich Ausländische „schimpfst“!
Es ist ja eigentlich eine Schweinerei dass den Gemeinden vorgeschrieben wird wieviele Asylanten sie aufnehmen müssen.
Wir hätten ja eigentlich genügend Menschen in der Schweiz die diesen Leuten gerne helfen würden, warum dann nicht zu denen geben ???
Nur weil du den gleichen Schwachsinn immer wiederholst, wird er nicht korrekter.
Es gibt da Rechtsprechung und Vorgaben, die eingehalten werden müssen.
Und nur weil du keine Lust auf Gesetze und so hast, heisst das nicht, das es die nicht gibt und man sich nicht dran zu halten habe.
Übrigens,der Attentäter von Graz hatte armenische Wurzeln,also kein Österreicher....
1) Quelle bitte!
2) Du hast Dich noch nicht zu den Aggressoren vom Kantifest geäussert.
3) Du hast noch ganz viele Fragen zu deinem scheinbar generellen Hassproblem beantwortet.
4) Was einen Schweizer und vor allem einen Eidgenossen ausmacht wurde auch noch nicht beantwortet.