Region

Das Feuerverbot kommt auch im Kanton Schwyz

Wegen anhaltender Trockenheit stuft der Kanton Schwyz die Waldbrandgefahr neu auf Stufe 4 ein. Es gilt deshalb ab Freitag um 14 Uhr auch bei uns ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Das Feuerverbot tritt am Freitagnachmittag in Kraft.
Bild: zvg

In den umliegenden Kantonen ist bereits ein Feuerverbot aktiv. Wegen anhaltender Trockenheit stuft jetzt auch der Kanton Schwyz die Waldbrandgefahr auf Stufe 4 «grosse Gefahr» ein.

In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen gilt deshalb ab Freitag um 14 Uhr ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bis auf einen Abstand von 50 Metern. Das Verbot dient dem Schutz von Wald, Bevölkerung und Infrastruktur.

Auf dem gesamten Kantonsgebiet ist es untersagt, Feuer in unbefestigten Feuerstellen zu entfachen, Einweggrills zu nutzen, Feuerwerk abzubrennen oder Himmelslaternen sowie Heissluftballons steigen zu lassen.

Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gas oder Holzkohle in Gärten und auf Balkonen sowie die Nutzung von Cheminées und Feuerschalen, sofern der Mindestabstand zum Wald eingehalten wird. Diese Feuer müssen beaufsichtigt werden, und Löschmaterial ist bereitzuhalten. Verstösse werden polizeilich geahndet. Eine Übersicht zur Lage bietet die Website www.waldbrandgefahr.ch. gh

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