Region

Das Feuerverbot kommt auch im Kanton Schwyz

Wegen anhaltender Trockenheit stuft der Kanton Schwyz die Waldbrandgefahr neu auf Stufe 4 ein. Es gilt deshalb ab Freitag um 14 Uhr auch bei uns ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Das Feuerverbot tritt am Freitagnachmittag in Kraft.
Bild: zvg

In den umliegenden Kantonen ist bereits ein Feuerverbot aktiv. Wegen anhaltender Trockenheit stuft jetzt auch der Kanton Schwyz die Waldbrandgefahr auf Stufe 4 «grosse Gefahr» ein.

In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen gilt deshalb ab Freitag um 14 Uhr ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bis auf einen Abstand von 50 Metern. Das Verbot dient dem Schutz von Wald, Bevölkerung und Infrastruktur.

Auf dem gesamten Kantonsgebiet ist es untersagt, Feuer in unbefestigten Feuerstellen zu entfachen, Einweggrills zu nutzen, Feuerwerk abzubrennen oder Himmelslaternen sowie Heissluftballons steigen zu lassen.

Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gas oder Holzkohle in Gärten und auf Balkonen sowie die Nutzung von Cheminées und Feuerschalen, sofern der Mindestabstand zum Wald eingehalten wird. Diese Feuer müssen beaufsichtigt werden, und Löschmaterial ist bereitzuhalten. Verstösse werden polizeilich geahndet. Eine Übersicht zur Lage bietet die Website www.waldbrandgefahr.ch.

Tipps für Hobbygrilleure

Für dich als Hobbygrilleur sind die fünf Waldbrand-Gefahrenstufen in der Schweiz der direkte Wegweiser dafür, ob, wo und wie du dein Feuer entfachen darfst. Die Stufen regeln ganz konkret, was beim Grillieren im Freien noch erlaubt ist und ab wann du den Grill zwingend kalt lassen musst.

Ab Gefahrenstufe 3 wird es für dich als Grilleur richtig ungemütlich, denn jetzt herrscht erhebliche Gefahr. Das Grillieren im Wald und in Waldesnähe ist ab dieser Stufe nur noch auf fest eingerichteten, offiziellen Grillstellen erlaubt. Das bedeutet, dass wilde Einweggrills oder selbst aufgeschichtete Steinkreise am Waldrand absolut tabu sind. Zudem gilt bei starkem Wind ein komplettes Feuerverbot, da fliegende Funken sofort einen trockenen Ast oder Gras entzünden können.

Bei Gefahrenstufe 4 herrscht grosse Gefahr, und hier hört der Spass am offenen Feuer meist auf. In dieser Stufe erlassen die Kantone in der Regel ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das betrifft auch die fest installierten, offiziellen Grillstellen. Du darfst im Wald oder in einem Abstand von meist weniger als 200 Metern zum Waldrand überhaupt kein Feuer mehr machen. Grillieren ist jetzt nur noch im eigenen Garten oder auf der Terrasse in sicherer Entfernung zum Wald erlaubt, sofern der Kanton nicht ein noch strengeres, allgemeines Verbot für das gesamte Kantonsgebiet erlassen hat.

Die Gefahrenstufe 5 bedeutet sehr grosse Gefahr und ist die absolute Notbremse. In dieser Situation gilt im Freien ein generelles, absolutes Feuerverbot ohne jede Ausnahme im Wald und in dessen unmittelbarer Umgebung. Oft dehnen die Behörden dieses Verbot aus Sicherheitsgründen sogar auf das gesamte Kantonsgebiet im Freien aus. Das bedeutet für dich als Hobbygrilleur, dass auch der Grill im eigenen Garten, auf dem Balkon oder auf der Terrasse stillstehen muss. Jede noch so kleine Glut birgt bei dieser extremen Trockenheit das Risiko einer Katastrophe. gh

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