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Fronalpstock

60-Jährige stürzt aus dem Sessellift

Am Samstagmittag stürzte im Gebiet Welesch, im unteren Bereich in der Nähe des Dorfs Stoos, eine Frau aus der Sesselbahn Fronalpstock. Die 60-Jährige wurde schwer verletzt. Die Polizei sucht Zeugen.
Das Unglück ereignete sich im unteren Teil der Sesselbahn.
Bild: Archivbild Geri Holdener

Die Schwyzer Polizei schreibt zum Unfall: «Eine 60-jährige Frau, welche sich alleine auf dem Sessel befand, wurde dabei erheblich verletzt.» Nach der Erstversorgung auf der Unfallstelle wurde die Frau mit der Rega in eine ausserkantonale Klink geflogen. Das Unglück ereignete sich kurz vor dem Mittag.

Die Kantonspolizei hat zusammen mit der Staatsanwaltschaft Schwyz eine Untersuchung zum Unfallhergang eingeleitet. «Personen, die Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten, sich bei der Kantonspolizei Schwyz, 041 819 29 29, zu melden», schreibt die Kapo in ihrer Mitteilung.

Kurz nach der Unfallmeldung kursierten angebliche Zeugenmeldungen, wonach der Sessel einen Mast touchiert hatte und die Passagierin anschliessend heraussstürzte. Wie es genau zum Unglück gekommen ist, muss zuerst offiziell erstellt werden. Tatsache ist aber, dass zum Zeitpunkt des Unfalls der Wind relativ stark war. Ein Windsack, zu sehen auf einer Webcam-Aufnahme in der Nähe, belegte dies.

Der Fall weckt Erinnerungen an einen Sesselabsturz auf dem Stoos im Februar 2020. Die Unfallursache war damals aber eine völlig andere. Dieser Unfall der drei Verletzte und ein Todesopfer gefordert hatte, war darauf zurückzuführen, dass während der Pistenvorbereitung das Windenseil des Pistenfahrzeugs mit einem Sessel in Kontakt kam, sich zwischen die Gehängestange und der Aufhängung verkeilte und anschliessend den Sessel vom Förderseil riss, wie es im Schlussbericht der Sust heisst.

Zum Unfall beigetragen habe die fehlende Gesamtplanung und -koordination für die Nachtfahrt sowie die Tatsache, dass vor der Inbetriebnahme der Anlage die Zustimmung vom Bereich Pisten- und Rettungsdienst nicht eingeholt worden sei. Als risikoreiche Faktoren wurden im Rahmen der Untersuchung die fehlenden Kenntnisse des Betriebskonzeptes der Anlage seitens der technischen Leitung bemängelt. Zudem seien die Betriebsvorschriften der Anlage nicht nachgeführt worden, wenn neue behördliche Vorgaben herausgegeben worden seien. Sicherheitsempfehlungen hatte die Sust damals keine erlassen. gh

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