Einsiedeln/Alpthal

35-Jähriger flüchtet nach Unfall vor der Polizei

Nach dem Crash in eine Hausfassade in Einsiedeln wollte ein Lenker der Polizei davon. Die Flucht endete auf einem Kiesweg in Alpthal.
Hier an der Zürichstrasse in Einsiedeln war es zuvor zum Selbstunfall gekommen.
Bild: Kapo Schwyz
Ein ziviles Polizeiauto und mehrere Patrouillenfahrzeuge folgten dem Wagen.
Bild: Kapo Schwyz

Am Sonntagmorgen, kurz vor 5 Uhr, wurde durch eine Patrouille der Kantonspolizei Schwyz beobachtet, wie ein Personenwagen auf der Zürichstrasse in Einsiedeln eine Selbstkollision verursachte. «Ohne sich um den entstandenen Sachschaden an einer Hausfassade zu kümmern, setzte der Fahrzeuglenker seine Fahrt fort», schreibt die Kapo in einer Medienmitteilung.

Die Polizeipatrouille nahm daraufhin die Nachfahrt auf und beabsichtigte, das Fahrzeug anzuhalten. Der Lenker missachtete jedoch sämtliche Haltezeichen der Polizei, beschleunigte sein Fahrzeug stark und entzog sich der Kontrolle durch Flucht in Richtung Alpthal. Die Polizei weiter: «Während der Nachfahrt wurden durch die folgenden Polizeipatrouillen weitere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz beobachtet.»

Die Flucht endete schliesslich auf dem Haggenegweg in Alpthal, wo das Fahrzeug auf einem Kiesweg nicht mehr weiterfahren konnte. Die beiden Fahrzeuginsassen konnten daraufhin durch die gefolgten Polizisten aus dem Fahrzeug geführt und kontrolliert werden.

Der 35-jährige Fahrzeuglenker wird wegen diverser Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz bei der Schwyzer Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Zudem wurde ihm nach Polizeiangaben der Führerausweis an Ort und Stelle abgenommen.

Das Strafmass für Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz in der Schweiz hängt stark von der Schwere des Vergehens ab und wird in drei Hauptkategorien unterteilt.

Bei leichten Verfehlungen, wie dem Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit im tieferen Bereich oder einfachem Falschparkieren, wird in der Regel eine Ordnungsbusse verhängt. Diese Bussen sind in einer Liste fest definiert, reichen meist von 20 bis 300 Franken und werden ohne Eintrag im Strafregister oder ein ordentliches Strafverfahren erledigt.

Liegt ein mittelschweres oder schweres Vergehen vor, tritt das ordentliche Strafverfahren in Kraft. Hierbei reicht das Strafmass von spürbaren Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Eine Übertretung, die auf Fahrlässigkeit beruht und keine schweren Folgen hat, wird mit einer Busse bestraft, deren Höhe das Gericht nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der beschuldigten Person festlegt.

Bei schweren Delikten, wie beispielsweise einer massiven Geschwindigkeitsverletzung (Raserdelykt), Fahren in schwer angetrunkenem Zustand oder dem Verursachen eines schweren Unfalls durch grobe Missachtung der Verkehrsregeln, spricht man von Vergehen oder Verbrechen. In diesen Fällen sieht das Gesetz Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. gh

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