
Die Schweiz, so scheint es, fasst die US-Techkonzerne mit Samthandschuhen an. Regulierungsvorhaben für Plattformen werden auf die lange Bank geschoben, um die Amerikaner im Zollstreit milde zu stimmen. In der im vergangenen Herbst unterzeichneten Absichtserklärung verpflichtete sich die Schweiz zudem, auf die Einführung einer Digitalsteuer für Konzerne wie Google oder Amazon zu verzichten. Die Wettbewerbshüter hingegen lassen sich von solch politischen Überlegungen nicht einschüchtern.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Vorabklärung gegen Google eröffnet, wie sie am Dienstag mitteilt. Bei den besagten Ermittlungen geht es um die Abschaffung der Funktion «Choice Screen», mit der die Nutzer beim Einrichten ihres neuen Android-Geräts bis «vor kurzem» ihre Standardsuchmaschine wählen konnten.
Google hat diese Funktion in der Schweiz jüngst abgeschafft, während sie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weiterhin verfügbar ist, wie die Weko festhält. «Dadurch wird für Nutzende in der Schweiz standardmässig die Suchmaschine Google Search festgelegt, ohne dass ihnen bei der Ersteinrichtung ihres Geräts ein Auswahlbildschirm angezeigt wird.»
Einen Grund für den Wechsel hat der Techkonzern mit Sitz im kalifornischen Mountain View bisher nicht geliefert, wie Weko-Direktor Patrik Ducrey auf Anfrage sagt. «Genau das werden wir Google fragen.»
Google macht Konkurrenz das Leben schwer
Die neue Praxis könnte jedenfalls die Wettbewerbsmöglichkeiten von Suchmaschinenanbietern und im weiteren Sinne auch von anderen digitalen Diensten beeinträchtigen, vermutet die Weko. Ausserdem führe sie zu einer Ungleichbehandlung von Nutzenden in der Schweiz gegenüber jenen im EWR, obwohl die Wettbewerbsbedingungen vergleichbar seien.
Standardeinstellungen spielen laut den Wettbewerbshütern in digitalen Märkten eine entscheidende Rolle. Der «Choice Screen» soll Abschottungseffekte durch Voreinstellungen verringern. «Durch die Abschaffung dieser Funktion könnte die Sichtbarkeit von Suchmaschinen, die mit Google konkurrieren, bei der Einrichtung des Geräts eingeschränkt und damit die Markteintrittsbarrieren erhöht werden.»
Die Vorabklärung der Wettbewerbskommission soll jetzt untersuchen, ob Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Kartellgesetzes vorliegen. Die Ergebnisse dieses Verfahrens könnten auch für die Beurteilung von Praktiken im Zusammenhang mit Voreinstellungen auf anderen Mobilgeräten von Interesse sein. Bei Google heisst es auf Anfrage, man sichere die vollumfängliche Kooperation zu.
Mit einem ähnlichen Fall hat sich bereits die EU befasst. Sie rügte 2018, dass Google die Telefonhersteller dazu gezwungen hatte, auf den Geräten den Browser Google Chrome sowie die Google-Play-App zu installieren. Die Dimensionen dieses Falls sind allerdings von einem anderen Kaliber als nun in der Schweiz: Die EU erliess eine Rekordstrafe über 4 Milliarden Euro. Erst Anfang Monat bestätigte der Europäische Gerichtshof die Busse.
Hierzulande ist es nicht das erste Verfahren der Weko, das sich mit Angeboten befasst, die der Konzern seinen Nutzern ungefragt vorsetzt. So setzte die Behörde beispielsweise im Fall «Google Shopping» die Verfügungen der EU-Wettbewerbsbehörde durch. Diese hatte Google 2017 eine Busse von 2,42 Milliarden Euro aufgebrummt. Denn der Konzern hatte systematisch seinen eigenen Preisvergleichsdienst am besten in den Suchergebnissen platziert. Konkurrierende Preisvergleiche verwies Google auf deutlich schlechtere Plätze. Der Konzern musste seine Praxis anpassen. Die Weko sorgte dafür, dass Google dies auch in der Schweiz tat.
Auch Apple nimmt die Weko ins Visier
Jüngst ging die Weko gegen einen weiteren Tech-Giganten vor: Apple. Die Behörde eröffnete eine Vorabklärung gegen den iPhone‑Hersteller. Sie will herausfinden, ob Apple Schweizer Bezahldienste wie Twint vom Zugang zur sogenannten NFC-Schnittstelle seiner Telefone ausschliesst und damit das Kartellrecht verletzt.
Die Abkürzung NFC steht für Near Field Communication. Sie ermöglicht Konsumenten bequemes Zahlen an der Ladenkasse: Wer eine digitale Brieftasche besitzt, kann dank ihr an der Kasse nur sein Handy zücken, es ans Terminal halten – fertig.
Doch so einfach ist es hierzulande nicht, wenn man ein iPhone von Apple besitzt. Denn der US-Konzern verlangt von Anbietern wie Twint für den Zugang Gebühren. Und das, obwohl die EU Apple vor einem Jahr dazu zwang, im EWR-Raum die Technologie kostenlos zugänglich zu machen. Die Schweiz bleibt aussen vor.
So entschlossen sowohl die Schweizer als auch die ausländischen Wettbewerbshüter gegen die Tricks des Giganten Google vorgehen: Die Kräfte sind ungleich verteilt. Selbst die Rekordbusse in der EU trifft den Konzern kaum. Die Mutterfirma Alphabet strich allein im letzten Jahr einen Gewinn von 132 Milliarden Dollar ein.




