Möglich sind plötzlich sehr weitgehende Massnahmen: Telefongespräche können abgehört werden, der Internet- und Mailverkehr überwacht, Peilsender an Autos montiert. Auch Räume dürfen durchsucht und verwanzt werden. Zudem können Fahnder in Computersysteme und -netzwerke eindringen.
Das war bisher nur dann möglich, wenn es um Terrorismus, Spionage und Angriffe auf eine kritische Infrastruktur ging. Neu sollen solche Mittel aber auch auf Verdacht bei gewalttätigem Extremismus eingesetzt werden können, sei er von links oder von rechts. Es braucht dazu den Beschluss eines Richters.
Das will der Bundesrat. Er hat im Januar eine Revision des Nachrichtendienstgesetzes verabschiedet. Am Montag stimmte auch die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats diesen Massnahmen für gewalttätigen Extremismus zu. Die Bürgerlichen brachten sie mit 15:6 Stimmen bei zwei Enthaltungen geschlossen durch gegen die Linke. Es waren die Krawalle bei der Palästinenserdemo vom Oktober in Bern, die wesentlich zu diesem Schritt beitrugen.
Das sorgt dafür, dass bei den Grünen hinter den Kulissen bereits ein Referendum gegen die Revision diskutiert wird. In einer Medienmitteilung sprechen sie von einem «absoluten No-Go». Noch liegt der Geschäftsleitung aber kein entsprechender Antrag vor.
«Ob wir wieder das Referendum ergreifen, ist noch offen», sagt Nationalrat Gerhard Andrey. «Der Fokus liegt derzeit auf der Schadensbegrenzung in der parlamentarischen Beratung.» Schon 2015 hatten die Grünen das Referendum gegen das Gesetz ergriffen.


