
Die Würfel sind gefallen, und zwar zugunsten von Sergio Ermotti und seiner UBS. Die Wirtschaftspolitiker der vorberatenden Kommission des Ständerats haben lange gerungen, sind aber am Montagabend der Grossbank mit grossen Schritten entgegengekommen. Und sie haben sich damit gegen die Pläne von Finanzministerin Karin Keller-Sutter und des Gesamtbundesrats gestellt.
Es sei nicht einfach gewesen, sagte Kommissionspräsident Erich Ettlin nach der Sitzung vor der Presse: «Wir wollen eine stärkere Regulierung, wir wollen die Steuerzahler schützen, aber wir wollten auch der Wirtschaft nicht schaden.» Das bedeutet konkret: Die letzte verbleibende Schweizer Grossbank muss neu ihre Auslandstöchter im Stammhaus zwar zu 100 Prozent mit Eigenkapital unterlegen – aber nicht zu 100 Prozent mit «hartem Kernkapital» (CET1), wie es Keller-Sutter wollte. Vielmehr darf die UBS dafür auch sogenannte AT1-Anleihen verwenden, die im Krisenfall in Eigenkapital umgewandelt oder ganz abgeschrieben werden können.
Damit folgt die ständerätliche Wirtschaftskommission dem Vorschlag einer parlamentarischen Gruppe rund um den freisinnigen Ständerat Thierry Burkart und die grünliberale Ständerätin Tiana Moser, welche dieses Gegenprojekt zum Bundesrat präsentiert hatten.
Ettlin sieht im Entscheid kein «Geschenk an die UBS», sondern spricht lieber von einem «Kompromiss». Schliesslich müsse die UBS auch mit diesem «Konzept» mehr Eigenkapital aufbauen. Heute muss die UBS ihre Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus mit 45 Prozent «hartem Kernkapital» unterlegen. Zudem hält die UBS noch «zusätzliches Kernkapital» in Form von AT1-Anleihen, die im Krisenfall helfen sollen, die Eigenkapitaldecke zu stärken. Insgesamt kommt die UBS heute so auf eine Quote von «nur» rund 55 Prozent. In Zukunft sollen es 100 Prozent sein.
Neue Regeln für AT1-Anleihen
Die UBS wird also gemäss Ettlin sowohl hartes Kernkapital als auch AT1-Kapital aufbauen müssen. Wobei die Wirtschaftspolitiker zusätzlich die Spielregeln für die AT1 anpassen wollen, was wiederum den Aufbau des AT1-Kapitals für die UBS verteuern dürfte. Denn neu sollen die AT1 bereits in der Stabilisierungsphase der ins Wanken geratenen Bank greifen und nicht erst dann, wenn es eigentlich schon zu spät ist.
Neu soll dafür ein weiterer, früherer «Trigger» eingeführt werden: Fällt das harte Kernkapital unter rund 11 Prozent, werden «automatisch» mehrere Verbote aktiviert: Die UBS dürfte dann ihren Aktionären keine Dividenden mehr auszahlen, kein Aktienrückkaufprogramm durchführen und den AT1-Investoren keinen Zins mehr geben. Gleichzeitig würden auch die Boni für die Banker «reduziert». Erst wenn die UBS es nicht schaffen sollte, das harte Kernkapital wieder über die 11-Prozent-Grenze zu heben, könnten auch diese ganz auf Null sinken.
Die neuen Vorgaben zum Eigenkapital sind zwar allgemein formuliert, treffen aber faktisch nur die UBS, da sie als einzige systemrelevante Schweizer Bank auch ein grosses Auslandsgeschäft betreibt. Für die drei anderen, nach dem CS-Ende übrig gebliebenen systemrelevanten Banken – die Zürcher Kantonalbank (ZKB), Raiffeisen und die Postfinance – ändert sich diesbezüglich nichts.
«Zufrieden» zeigt sich nach dem wegweisenden Kommissionsentscheid Mitte-Ständerat und Gewerbeverbandspräsident Fabio Regazzi. «Das ist ein guter Kompromiss», wie er auf Anfrage sagt. «Das ist, wofür ich gekämpft habe.» Natürlich weiss auch Regazzi, dass der Weg zur definitiven Lösung noch lang ist. «Aber jetzt haben wir eine gute Basis.»
Ganz anders tönt es im linken Lager: «Das ist absolut skandalös und reine Arbeitsverweigerung», sagt SP-Co-Präsident Cédric Wermuth. «Was glauben diese Ständeräte eigentlich, wem sie verpflichtet sind und wer sie wählt?» Der Entscheid der ständerätlichen Wirtschaftskommission sei ein Frontangriff auf alle Steuerzahler und Steuerzahlerinnen. De facto bedeute das, dass diese allfällige Verluste der UBS in den USA subventionieren sollen. «Das muss man sich mal vorstellen. Das ist inakzeptabel.»

Nun ist in der Herbstsession der Ständerat am Zug, danach geht das Geschäft in den Nationalrat. Hier wollen Wermuth und seine Mitstreiter den Kommissionsentscheid «korrigieren». Falls das nicht gelingt, könnte die SP das Referendum ergreifen. Wermuth bezeichnet dies als ein «realistisches Szenario».
Warten auf die Liquiditätssicherung
Ursprünglich wollten sich die Wirtschaftspolitiker auch für einen sogenannten Public Liquidity Backstop (PLB) aussprechen, also zugunsten einer staatlichen Liquiditätssicherung für den Notfall. International gehört der PLB zur Standardausrüstung der «Too big to fail»-Gesetzgebung. In der Schweiz fehlt das Instrument aber noch – weil zuerst der Bundesrat und später auch das Parlament das Geschäft auf die lange Bank geschoben haben.
Nun muss das Geschäft noch ein bisschen länger warten – und kann nicht gleichzeitig mit der Bankenregulierung im Parlament besprochen werden.





