Grossbanken-Regulierung

Entscheid im Streit um die UBS: Ständerat verlangt 90 Prozent hartes Eigenkapital

Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat sich fast auf der ganzen Linie durchgesetzt: Der Ständerat hat beschlossen, die Kapitalregeln für die UBS deutlich zu verschärfen. Damit ist die Debatte aber noch nicht beendet.

Es ist vollbracht. Nach einem langen, harten Kampf hat der Ständerat am Mittwoch im zweiten Anlauf über die «Lex UBS» entschieden. Für die letzte verbliebene Schweizer Grossbank sollen künftig wesentlich strengere Kapitalregeln gelten.

Durchgesetzt hat sich ein Vorschlag von Mitte-Ständerat Peter Hegglin: Nach einer Übergangsfrist von sieben Jahren soll die UBS ihre ausländischen Tochterfirmen im Schweizer Stammhaus zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen. Heute sind es 45 Prozent. Der Bundesrat wollte noch weiter gehen und der UBS eine 100-prozentige Unterlegung vorschreiben. Für diese Variante haben sich auch die Nationalbank und die Finanzmarktaufsicht eingesetzt.

UBS «möchte» in der Schweiz bleiben

Die Differenz zwischen 90 und 100 Prozent ist so klein, dass man im Entscheid des Ständerats einen Sieg für Finanzministerin Karin Keller-Sutter sehen kann. Sie hat sich in dieser Debatte stark exponiert und engagiert – zu stark, finden manche in Bern und Zürich.

Phasenweise wirkte der Konflikt wie ein Zweikampf zwischen ihr und UBS-Chef Sergio Ermotti, der es an persönlichem Einsatz auch nicht fehlen liess. Kurz vor der Debatte hat er den Ständeräten in einem grossen Interview in der NZZ sinngemäss erklärt, manche von ihnen hätten das Thema noch immer nicht verstanden. Sie seien in die Irre geführt worden. Die Intervention löste in Bern grosses Echo aus, aber kaum im Sinn der UBS.

Die Bank hat sich vehement gegen die 90-Prozent-Lösung ausgesprochen. Die ursprünglichen Vorschläge des Bundesrats hatte sie sogar als «extrem» bezeichnet. Abwechslungsweise warnte sie vor der Verlegung des Hauptsitzes ins Ausland, dem Verlust vieler Stellen sowie höheren Kosten für ihre Kunden. Kurz vor der Ständeratsdebatte hat die UBS ein weiteres Positionspapier veröffentlicht, in dem es heisst, die Bank «möchte» weiterhin als global tätige Bank aus der Schweiz heraus tätig sein.

Mildere Variante ist gescheitert

Die entscheidende Abstimmung im Ständerat ist mit 29 zu 16 Stimmen ausgegangen. Damit hat sich die strengere Variante gegen einen Vorschlag der Wirtschaftskommission durchgesetzt, die eine für die UBS günstigere Lösung vorsah: Sie verlangte zwar ebenfalls eine 100-prozentige Unterlegung der Auslandbanken, bis zu 50 Prozent hätte die UBS aber mit sogenannten AT1-Anleihen abdecken können. Diese umstrittenen Papiere zählen nicht zum harten, sondern nur zum «erweiterten» Kernkapital. Sie sind für die Bank günstiger, aber auch weniger sicher.

Die UBS hatte auch diese Lösung kritisiert, schliesslich aber durchblicken lassen, dass sie damit leben könnte. Hinter diesem Vorschlag stand eine Gruppe bürgerlicher Ständeräte um Thierry Burkart (FDP) und Erich Ettlin (Mitte). Sie hatten jedoch die Mehrheit ihrer Parteikollegen nicht auf ihrer Seite, weshalb der Vorschlag scheiterte. In der Gesamtabstimmung hat der Ständerat die Vorlage mit 33 zu 10 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Nein sagten vor allem SVP-Vertreter und vereinzelte Freisinnige. Besonders gross war die Skepsis bei den Repräsentanten der Finanzplatz-Kantone Zürich, Genf und Tessin.

Das Ziel der beschlossenen Verschärfung ist klar: Wenn die UBS mit ihren Geschäften irgendwo auf der Welt in Schwierigkeiten gerät, darf dies nicht dazu führen, dass das Schweizer Mutterhaus und dessen systemrelevante Funktionen gefährdet werden. Vor allem wollen Skeptiker verhindern, dass die UBS bei ihrer geplanten Expansion in den USA übermässige Risiken eingeht, beispielsweise bei der Übernahme kleinerer Banken.

Das Wachstum der UBS in den USA wird deutlich teurer, wenn sie die neuen Aktivitäten stärker mit hartem Eigenkapital unterlegen muss. Dies soll bewirken, dass die UBS-Aktionäre die gesamten Risiken tragen müssen und nicht einen Teil implizit auf Schweizer Steuerzahler abschieben können.

Referendum ist weiterhin möglich

Eine solche Verschärfung war bereits nach der UBS-Krise 2008 geplant, als Bund und Nationalbank zum ersten Mal eine Grossbank retten mussten. Damals wurden die Kapitalregeln jedoch unter Druck der Credit Suisse (CS) rasch wieder verwässert. Nach dem Zusammenbruch der CS 2023 mussten die Schweizer Steuerzahler erneut – und ohne gefragt zu werden – Risiken im Milliardenbereich übernehmen, um ein Chaos zu verhindern. Zwar sind in beiden Fällen Verluste für den Staat ausgeblieben, aber das hätte auch anders ausgehen können. Nach dem CS-Untergang sind die alten Streitfragen um die Auslandgeschäfte wieder aufgeflammt.

Noch sind die Diskussionen nicht beendet. Nach dem Ständerat ist als Nächstes die Wirtschaftskommission des Nationalrats am Zug. Dort dürften die beiden Lager noch einmal in aller Heftigkeit kollidieren. Wie die Debatten ausgehen, ist offen. Involvierte gehen eher nicht davon aus, dass der Nationalrat eine Lösung beschliesst, die für die UBS günstiger wäre. In jedem Fall ist am Ende ein Referendum möglich.

Sollte es tatsächlich zu einer Volksabstimmung kommen, wäre deren Ausgang wohl interpretationsbedürftig. Falls das Volk die «Lex UBS» ablehnt, wird man sich darüber streiten, was das nun bedeutet: Ist die Mehrheit mit dem Status quo zufrieden? Das würde die UBS freuen. Oder will das Volk im Gegenteil eine schärfere Regulierung im Sinne der Behörden? Der Machtkampf könnte noch lange dauern.

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