Sonntagspresse

Untersuchung im Fall Winterthur blockiert, Schulsport auf der Kippe und Krebsmedikamente unnötig verabreicht?

Im Fall Winterthur dürfen die elektronischen Geräte des Beschuldigten nicht ausgewertet werden, der obligatorische Schulsport wird in Frage gestellt und Krebsmedikamente helfen auch, wenn sie weniger oft verabreicht werden – die News der Sonntagspresse.

Vergangene Woche verletzte ein Angreifer in Winterthur drei Personen mit einem Messer. Inzwischen hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen und führt gegen den mutmasslichen Täter ein Strafverfahren wegen mehrfachen versuchten Mordes und Beteiligung beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Organisation. Doch in einem wichtigen Punkt ist die Untersuchung blockiert, wie Bundesanwalt Stefan Blättler gegenüber der «NZZ am Sonntag» einräumt: Die elektronischen Geräte des Beschuldigten dürfen momentan nicht ausgewertet werden, weil dessen Verteidigung deren Siegelung verlangt hat. «Wir können derzeit nicht schauen, mit wem er sich vor der Tat ausgetauscht hat oder mit wem er Kontakt hatte und was da geschrieben wurde», sagt Blättler.

Die elektronischen Geräte dürfen nicht ausgewertet werden.
Bild: Keystone

Die Bundesanwaltschaft erhält erst Zugriff auf die Daten, wenn das Zwangsmassnahmengericht entsprechend entscheidet. Das braucht Zeit. So lange könne man anhand der sichergestellten Geräte nicht überprüfen, ob es vielleicht ein Netzwerk im Hintergrund gegeben habe. «Die Siegelung ist heute wirklich ein Problem. Wir müssen Lösungen finden, wie wir damit im Zeitalter der Digitalisierung umgehen können», so Blättler im Interview mit der «NZZ am Sonntag».

Die Politik nimmt seine Warnung ernst. «Datenschutz ist wichtig. Die Möglichkeit, Geräte zu siegeln, ist das gute Recht eines Beschuldigten», sagt der Zürcher SVP-Nationalrat Mauro Tuena, der sowohl in der Rechtskommission als auch in der sicherheitspolitischen Kommission sitzt. «Aber wenn es um den Verdacht von Terror geht oder wenn unmittelbar Gefahr für die öffentliche Sicherheit droht, sollten Ermittler die Möglichkeit haben, die notwendigen Daten auszuwerten», so Tuena. «Darüber sollten wir uns im Parlament Gedanken machen.»

Der Bund will die Pflicht zu drei Stunden Schulsport pro Woche kippen

Die Schule und ihre Fächer sind Hoheitsgebiet der Kantone. Es gibt dabei allerdings eine Ausnahme – das Turnen. Hier macht der Bund die Regeln. Und er schreibt vor: Mindestens drei Lektionen Bewegung pro Woche sind obligatorisch. Festgehalten ist das seit 2010 im Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung. Turnen ist damit das einzige Fach, das von der Primar- bis in die Berufs- und Mittelschule von allen besucht werden muss, insgesamt von rund 1,3 Millionen Kindern und Jugendlichen. Das habe auch durchaus einen Sinn, findet SP-Nationalrätin und Sportlehrerin Andrea Zryd in der «SonntagsZeitung»: «Der Schulsport leistet heute einen fundamentalen Beitrag zur Gesundheitsprävention und hilft Jugendlichen bei ihrer Entwicklung.»

Sportunterricht drei Mal die Woche: Das ist bisher so vorgegeben.
Bild: Keystone

Zryd ist alarmiert. Denn Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen wollen das Schulsport­obligatorium jetzt kippen. Ein erster Zwischenbericht aus dem zuständigen Finanzdepartement von Bundesrätin Karin Keller-Sutter liegt vor. Und dieser zeigt, in welche Richtung es gehen soll: Die Pflicht soll ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen werden. Die Kantone, so wird im Bericht ordnungspolitisch argumentiert, würden den Sportunterricht komplett selber finanzieren, also sollten sie auch darüber entscheiden können. Es steckt aber noch etwas anderes dahinter: Fällt das Obligatorium, würde manche klamme Gemeinde entlastet, weil sie dann keine Turnhalle mehr bauen müsste, so das Kalkül der Abschaffer.

Genau andersrum interpretiert Jonathan Badan den Mangel an Turnhallen. Der Präsident des Schweizerischen Verbands für Sport in der Schule fürchtet eine Chancenungleichheit zwischen den Kantonen. «Alle Kinder müssen das Anrecht auf gleich viel Bewegung haben», sagt er zur «SonntagsZeitung». «Es geht schliesslich um die Gesundheit der Kinder.»

Swissness-Streit: On drohte der Schweiz mit einer Staatshaftungsklage

Vor einigen Wochen verkündete das Institut für Geistiges Eigentum (IGE), dass neu auch Produkte ein Schweizerkreuz tragen dürfen, die in der Schweiz entwickelt oder designt – aber woanders produziert wurden. Offiziell handelt es sich um eine «Praxispräzisierung» der Swissness-Gesetzgebung, welche die Schweizer Industrie stärken soll. Tatsächlich ist die neue Auslegung aber eine «Lex On», zustande gekommen unter massivem Druck des Schuhherstellers. Das zeigen E-Mails und Briefe, die die «NZZ am Sonntag» gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz erhalten hat.

Unter anderem drohte der Milliardenkonzern dem IGE mit einer Staatshaftungsklage, falls ihm durch das Vorgehen der Behörde ein Schaden entstehen sollte. Eine Staatshaftungsklage wäre die maximale Eskalation. Denn dies würde letztlich bedeuten, dass der Schweizer Steuerzahler On entschädigen müsste. Zudem erreichte On, dass das IGE ein Interview mit einem Spitzenbeamten von der Website entfernte und kritische Beamte von der Diskussion über die künftige Auslegung der Swissness-Gesetzgebung ausgeschlossen wurden. Die Drohkulisse zeigte Wirkung: Im November 2025 erklärte sich das IGE nach einem Treffen am On-Hauptsitz in Zürich zu einer Lösung bereit, die dem Unternehmen weit entgegenkommt: On soll das Schweizerkreuz künftig auf sämtlichen Produkten verwenden dürfen – sofern es zwischen den Begriffen «Swiss» und «Engineering» platziert wird.

Arzt macht Entdeckung: Krebsmedikament seit Jahren zu oft gespritzt

Roger von Moos, Onkologe am Kantonsspital Graubünden, hat letzte Woche am wichtigsten Krebskongress der Welt in Chicago (USA) eine brisante Erkenntnis präsentiert: Das Krebsmedikament Denosumab, das Patientinnen und Patienten mit Knochenmetastasen bisher alle vier Wochen gespritzt wird, wirkt genauso gut, wenn es nur alle zwölf Wochen verabreicht wird – und verursacht dabei weniger Nebenwirkungen. Für die rund 5000 Betroffenen in der Schweiz bedeutet das: statt zwölf nur noch vier Spitalbesuche pro Jahr. Das Sparpotenzial für das Gesundheitswesen beträgt laut von Moos rund 15 Millionen Franken jährlich – allein bei diesem einen Medikament.

Weniger Krebsbehandlungen, ist das möglich?
Bild: Keystone

Doch die Studie wirft eine unbequeme Frage auf: Wie viele andere Krebsmedikamente werden unnötigerweise zu häufig verabreicht? In der Schweiz kosteten Krebsmedikamente und Immuntherapien 2024 knapp drei Milliarden Franken. Solche Optimierungsstudien finanziert die Pharmaindustrie nicht – ihr Interesse liegt im Gegenteil. Unabhängige Forschung bleibt deshalb chronisch unterfinanziert. Während die Zahl klinischer Krebsstudien in der Schweiz stagniert, investiert China massiv. «Kein Patient möchte nur auf Grundlage von Studien behandelt werden, die in China gemacht wurden», warnt Vincent Gruntz, Chef des Swiss Cancer Institute gegenüber «Sonntagsblick». (has)

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