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Strafprozess

«Ihre Story ist frei erfunden»: Politaktivistin Ameti vor Gericht – die wichtigsten Erkenntnisse

Sanija Ameti steht am Mittwoch vor dem Zürcher Bezirksgericht, weil sie die Glaubensfreiheit gestört haben soll. Ein aussergewöhnlicher Fall.

Das Zürcher Bezirksgericht befindet sich am Mittwochmorgen im Ausnahmezustand. Vor dem Eingang bildet sich eine lange Schlange. Die Kantonspolizei kontrolliert alle Eintretenden mit Metalldetektoren. Die Gästeliste ist limitiert: 20 Unterstützerinnen der angeklagten Sanija Ameti dürfen im Saal Platz nehmen. Sie erscheint in einem blauen Blazer, winkt ihnen zu und strahlt.

Die 33-Jährige steht wegen einer inszenierten Schiessübung vor Gericht: An einem Freitagabend im September 2024 schoss sie im Keller ihres Zürcher Wohnhauses mit einer Druckluftpistole auf ein Katalogbild mit Maria und Jesus. Sie schrieb «abschalten» darüber und veröffentlichte es auf Instagram. Ihre politischen Gegner erstatteten Strafanzeige. Die Zürcher Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Störung der Glaubensfreiheit.

Auf Instagram hat Sanija Ameti den Vorfall dokumentiert und danach gelöscht.
Bild: Bilder: Instagram, Montage: chm

Warum ist das wichtig?

Gerichtsverfahren wegen Störung der Glaubensfreiheit sind selten. Immer wieder stellt sich die Frage: Ist der Straftatbestand noch zeitgemäss? Er widerspricht dem Prinzip, dass Staat und Religion strikt getrennt werden und der Glaube reine Privatsache ist.

Der Strafartikel soll den religiösen Frieden sichern. Alt-Bundesrichter Niccolò Raselli sagte vor dem Prozess, er würde den Strafartikel «nicht vorschnell als überholt bezeichnen – arten doch religiöse Konflikte, wie die Geschichte zeigt, mitunter blutig aus».

Sanija Ameti erscheint vor dem Zürcher Bezirksgericht.
Bild: Claudio Thoma/Keystone

Vor Gericht geht es auch um ein Medienphänomen: Sanija Ameti machte mit Provokationen eine steile Politkarriere, bis sie sich damit selbst zu Fall brachte.

Wie argumentiert der Staatsanwalt?

«Hat die Staatsanwaltschaft nichts Besseres zu tun, als eine ohnehin schon genug bestrafte Frau vor den Karren zu zerren?» So fasst Staatsanwalt Andrej Gnehm die Reaktionen auf seine Anklage zusammen. Der Shitstorm («oder eher Shit-Hurricane») gegen Ameti erinnere ihn zwar an eine «moderne Hexenverbrennung». Doch die Frage sei falsch gestellt. Was für Muslime der Koran und für gläubige Christen die Bibel sei, das sei für die Staatsanwaltschaft das Gesetz.

Er bezeichnet Ametis Version der Geschichte als «Räuberpistole», als frei erfunden. Lebensfremd sei, dass sie nicht gewusst haben wolle, worauf sie geschossen habe. Sie sei «für ihre spitze Zunge» bekannt und suche mit gezielten Provokationen maximale Aufmerksamkeit. Nun sei sie mit dieser öffentlichen Inszenierung zu weit gegangen. Sie könne sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen, da es sich um keine künstlerische Darstellung handle.

Was sagen die Kläger?

Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP, erscheint mit seiner Frau Sarah Regez vor dem Zürcher Bezirksgericht.
Bild: Claudio Thoma/Keystone

Zu den Privatklägern gehören Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP Schweiz, und seine Frau Sarah Regez. Er sieht die Grundwerte der Schweiz in Gefahr: Die Verfassung bekenne sich zu Gott, die Flagge trage ein Kreuz. «Als wählerstärkste Jungpartei setzen wir uns für die Wahrung unserer christlichen Grundwerte ein», sagt er. Auch er persönlich fühle sich als gläubiger Christ verletzt.

Dann setzt er noch einen drauf: «Sanija Ameti sprach die Sprache von islamistischen Terroristen.» Und: «Wollen wir möglichen Nachahmern einen Freipass für solche Taten geben?» Der Richter entzieht seiner Partei zwar die Parteistellung, doch Fiechter behält diese.

Privatkläger Nicolas Rimoldi inszeniert sich vor dem Gericht.
Bild: Claudio Thoma/Keystone

Wie verteidigt sich Ameti?

Sanija Ameti, sonst bekannt für grosse Worte, überlässt das Reden ihrem Verteidiger Peter Bettoni. Er stellt sie als Opfer eines politischen Prozesses dar. Für ihn sei klar, worum es den Klägern tatsächlich gehe: um Remigration. Das ist ein Schlagwort einer rechtsextremen Bewegung aus dem Umfeld von Sarah Regez. Sie reagiert mit einem empörten Blick. Ameti flüchtete als Kind mit ihrer Familie vor dem Bosnienkrieg.

Sanija Ameti und ihr Verteidiger Peter Bettoni.
Bild: Claudio Thoma/Keystone

Der Verteidiger bestreitet, dass Ameti mit ihrer Schiessaktion den religiösen Frieden in der Schweiz gefährdet habe. Der Post sei nur eine Nacht lang online gewesen, sie habe ihn umgehend gelöscht und um Vergebung gebeten. Er erkennt eine Ironie: Die Privatkläger und die Medien hätten die virale Verbreitung des Beitrags verursacht, nicht Ameti.

Zudem habe Ameti beim Schiessen tatsächlich nicht erkannt, worauf sie schoss. Sie habe dabei an ihre Mutter und ihren Bruder gedacht, der in Bosnien erschossen wurde, und sei von einem eruptiven Schmerz überwältigt gewesen: «Der Krieg wurde in ihrer Familie tabuisiert. Erst nach dem Vorfall konnte sie mit ihrer Mutter zum ersten Mal darüber sprechen.» Die Schiessaktion stuft er als verzögerte Verarbeitung ihres Kriegstraumas ein.

Wie lautet das Urteil?

Das Gericht wird das Urteil ab 15 Uhr verkünden.

+++Update folgt+++

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