
Warum stimmen wir darüber ab?
Im Dezember 2025 hat das Parlament eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) beschlossen. Damit sollen die Regeln für den Export und die Weitergabe von Schweizer Waffen gelockert werden.
Dagegen hat eine Allianz aus SP, Grünen sowie Friedens- und Hilfsorganisationen erfolgreich das Referendum ergriffen. Deshalb kommt die Vorlage am 29. November an die Urne.
Was soll sich konkret ändern?
Die Gesetzesänderung sieht drei wesentliche Lockerungen vor.
Heute darf die Schweiz grundsätzlich kein Kriegsmaterial in Länder exportieren, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Für 36 sogenannte Partnerstaaten soll dieses Verbot künftig fallen. Dazu gehören die EU- und Efta-Staaten mit Ausnahme von Liechtenstein sowie Argentinien, Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, die USA und Grossbritannien.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Schweiz diese Länder im Kriegsfall uneingeschränkt mit Waffen beliefern könnte. Das Neutralitätsrecht gilt weiterhin. Bei internationalen Konflikten muss die Schweiz die Kriegsparteien gleich behandeln. So dürfte sie etwa die USA trotz ihres Kriegs mit dem Iran wieder beliefern – allerdings nur mit Kriegsmaterial, das den Amerikanern in diesem Konflikt keinen militärischen Vorteil verschafft.
Die zweite Änderung betrifft die Weitergabe. Heute müssen Empfängerstaaten grundsätzlich eine sogenannte Nichtwiederausfuhr-Erklärung unterschreiben. Wollen sie Schweizer Kriegsmaterial später an einen Drittstaat weitergeben, brauchen sie die Zustimmung der Schweiz. Künftig soll eine solche Erklärung nur noch verlangt werden, wenn aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitische Gründe dafür sprechen. Bereits bestehende Erklärungen bleiben gültig.
Drittens erhält der Bundesrat mehr Spielraum. Bei ausserordentlichen Umständen soll er von den gesetzlichen Bewilligungskriterien abweichen können, wenn dies «zur Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz» nötig ist. Neutralitätsrecht und internationale Verpflichtungen bleiben verbindlich.
Wie kam es zu dieser Vorlage?
2018 wollte der Bundesrat die Bestimmungen lockern und unter bestimmten Bedingungen auch Exporte in Bürgerkriegsländer ermöglichen. Dagegen wurde die sogenannte Korrektur-Initiative lanciert.
Das Parlament reagierte mit einem indirekten Gegenvorschlag. Die bisher in einer Verordnung geregelten Bewilligungskriterien wurden ins Gesetz geschrieben und teilweise verschärft. Unter anderem wurden Exporte in Staaten eingeschränkt, welche die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen. Die Initianten zogen ihr Begehren zurück. Die neuen Regeln traten im Mai 2022 in Kraft.
Drei Monate zuvor hatte Russland die Ukraine angegriffen. Deutschland, Dänemark und weitere europäische Länder wollten danach in der Schweiz hergestelltes Kriegsmaterial an die Ukraine weitergeben. Der Bund sagte Nein. Mehrere Versuche im Parlament, solche Wiederausfuhren unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen, scheiterten. Schliesslich einigten sich SVP, FDP und Mitte auf die nun vorliegende Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes.
Könnten Schweizer Waffen künftig in die Ukraine gelangen?
Direkte Lieferungen aus der Schweiz in die Ukraine bleiben ausgeschlossen. Solange die Schweiz gegenüber Russland ein Rüstungsgüterembargo anwendet, darf sie aufgrund ihrer neutralitätsrechtlichen Praxis nicht gleichzeitig die Ukraine mit kriegsrelevantem Material beliefern.
Auch bereits exportierte Waffen können nicht einfach weitergegeben werden. Die damals unterschriebenen Nichtwiederausfuhr-Erklärungen bleiben gültig.
Und auch bei neu produziertem Kriegsmaterial will der Bundesrat verhindern, dass dieses direkt in der Ukraine landet. Stellt der Bund bei einem Ausfuhrgesuch ein hohes Risiko fest, dass die Waffen anschliessend an die Ukraine weitergegeben werden, soll weiterhin eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung verlangt werden. Ist das Risiko trotz einer solchen Erklärung zu hoch, wird das Gesuch abgelehnt.
Ganz ausgeschlossen ist eine spätere Weitergabe trotzdem nicht. Kann ein Käuferland glaubwürdig darlegen, dass es das Material für die eigene Armee beschafft, kann die Schweiz auf eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung verzichten. Gibt dieses Land die Waffen Jahre später doch an die Ukraine weiter, wäre dies möglich.
Wie gross ist das Problem für die Schweizer Rüstungsindustrie?
2025 exportierten Schweizer Unternehmen Kriegsmaterial im Wert von rund 950 Millionen Franken. Das waren 43 Prozent mehr als im Vorjahr und fast so viel wie im Rekordjahr 2022. Mit grossem Abstand wichtigster Abnehmer war Deutschland vor Ungarn und den USA.
Von einem Einbruch der Exporte kann damit keine Rede sein. Gemessen am Rüstungsboom in Europa entwickelte sich die Schweizer Branche zuletzt allerdings weniger stark.
Wer sind die Befürworter und was sind ihre Argumente?
Hinter der Vorlage stehen SVP, FDP und Mitte. Auch die GLP hat die Ja-Parole beschlossen. Unterstützung kommt von Swissmem, Economiesuisse und dem Arbeitgeberverband.
Für die Befürworter sind die heutigen Regeln angesichts der verschlechterten Sicherheitslage zu streng. Schweizer Rüstungsfirmen drohten aus internationalen Lieferketten ausgeschlossen zu werden, wenn unklar sei, ob sie auch im Konfliktfall noch liefern dürfen.
Das sei nicht nur ein Problem für die Industrie, sondern auch für die Armee. Die Schweiz sei bei vielen Rüstungsgütern auf Lieferungen aus dem Ausland angewiesen. Eine konkurrenzfähige heimische Industrie mache sie als Partnerin interessanter und erhöhe die Chancen, selber zuverlässig beliefert zu werden. Die Armee allein bestelle zu wenig, um die Branche auszulasten.
Wer sind die Gegner und was sind ihre Argumente?
Gegen die Vorlage treten SP, Grüne sowie verschiedene Friedens- und Hilfsorganisationen an.
Sie kritisieren, dass ein erst 2022 verschärftes Gesetz wenige Jahre später bereits wieder gelockert werden soll. Künftig könnten Schweizer Waffen an Staaten geliefert werden, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Gleichzeitig würden die Regeln für die spätere Weitergabe gelockert. Damit steige das Risiko, dass Schweizer Kriegsmaterial in Kriegen eingesetzt werde oder über Umwege bei problematischen Empfängern lande.
Die Gegner kritisieren auch den zusätzlichen Spielraum für den Bundesrat. Und sie bestreiten, dass die Rüstungsindustrie vor dem Niedergang steht. Als Gegenargument verweisen sie auf die 2025 deutlich gestiegenen Waffenexporte.


