Justizminister Beat Jans warnte vergebens, dass die Massnahme die Personenfreizügigkeit verletzt. Tatsächlich dürfen die Schweizer Behörden seit Inkrafttreten des Abkommens nicht mehr flächendeckend über die kriminelle Vergangenheit von EU/Efta-Zuzügern Bescheid wissen. Doch genau das wollen der Nationalrat und der Ständerat. In beiden Kammern hiess die bürgerliche Mehrheit in der Sommersession zwei gleichlautende Motionen der SVP gut. Der Inhalt: Künftig müssen alle Bürger aus der EU und den Efta-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein ihr Vorstrafenregister offenlegen, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Das Ziel lautet, schwere Straftäter von der Schweiz fernzuhalten.
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