Kriminalität

Der leise Angriff auf die Personenfreizügigkeit: Diese Rolle spielt die Brandkatastrophe von Crans-Montana

Alle EU-Bürger müssen künftig einen Strafregisterauszug vorlegen, bevor sie eine Aufenthaltsbewilligung erhalten: Mit diesem Entscheid riskiert das Parlament einen Konflikt mit Brüssel.

Justizminister Beat Jans warnte vergebens, dass die Massnahme die Personenfreizügigkeit verletzt. Tatsächlich dürfen die Schweizer Behörden seit Inkrafttreten des Abkommens nicht mehr flächendeckend über die kriminelle Vergangenheit von EU/Efta-Zuzügern Bescheid wissen. Doch genau das wollen der Nationalrat und der Ständerat. In beiden Kammern hiess die bürgerliche Mehrheit in der Sommersession zwei gleichlautende Motionen der SVP gut. Der Inhalt: Künftig müssen alle Bürger aus der EU und den Efta-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein ihr Vorstrafenregister offenlegen, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Das Ziel lautet, schwere Straftäter von der Schweiz fernzuhalten.

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