Hohe Hürden

Bundesrat will Integration von Frauen stärken

Der Bund will ab 2028 jährlich 5,4 Millionen Franken mehr für Integrationsmassnahmen ausgeben. Neu sollen Migrantinnen gezielter gefördert werden – etwa mit Teilzeitangeboten und Kinderbetreuung.

Der Bundesrat will unter der Federführung von Justizminister Beat Jans mehr für die Integration von Zugewanderten ausgeben. Das hat der SP-Bundesrat am Freitag an einer Medienkonferenz bekannt gegeben. Zwischen 2028 und 2032 wird der Bund voraussichtlich jedes Jahr 66,9 Millionen Franken für Integrationsmassnahmen ausgeben – das sind jährlich 5,4 Millionen Franken mehr als in der laufenden Periode.

Davon soll jedes Jahr mehr als die Hälfte an die Kantone gehen, die damit ihre Integrationsprogramme umsetzen. Ein besonderes Augenmerk soll in den künftigen Jahren auf der Integration von Frauen liegen. «Wir haben festgestellt, dass die Integrationsquote bei Frauen trotz grosser Kompetenz tiefer liegt», so Jans an der Medienkonferenz.

Höhere Hürden für Frauen

2024 zeigte eine Studie im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM): Migrantinnen haben bei der Integration häufiger mit Hürden zu kämpfen – etwa beim Einstieg in den Arbeitsmarkt, beim Spracherwerb, in der Bildung und bei der sozialen Integration. Besonders hoch sind die Hürden für verheiratete Migrantinnen und Frauen mit Kindern. Sie weisen unter anderem eine geringere Erwerbsbeteiligung und häufiger schlechtere Sprachkenntnisse auf.

Ein wichtiger Grund ist die Kinderbetreuung. Migrantinnen übernehmen laut Studie häufig einen grösseren Teil der Betreuung und Hausarbeit. Gleichzeitig sind Kitaplätze teilweise knapp oder zu teuer. Das erschwert es Frauen, einen Sprachkurs zu besuchen, eine Ausbildung zu machen oder eine Stelle anzutreten. Traditionelle Rollenbilder können diese Arbeitsteilung zusätzlich verstärken.

Teilzeitangebote oder Kinderbetreuung

Im Rahmen des neuen Fokus auf Frauen sollen die Kantone nun spezifische Massnahmen entwickeln. Wie diese konkret ausgestaltet werden, müsse sich erst noch zeigen, sagte Jans vor den Medien. «Auf der Hand liegen etwa zusätzliche Angebote in der Kinderbetreuung.»

In einem Papier der Kantone werden als Beispiele zudem Ausbildungsangebote in Teilzeit oder in Kombination mit Kinderbetreuungslösungen genannt. Fachpersonen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sollen ausserdem verstärkt für geschlechterspezifische Bedürfnisse geschult werden.

Für den neuen Frauenschwerpunkt gibt es allerdings keinen eigenen zusätzlichen Geldtopf. Bund und Kantone halten ausdrücklich fest, dass die neuen Schwerpunkte keine Ausweitung der finanziellen Verpflichtungen bedeuten. Sie sollen innerhalb der bestehenden Förderbereiche umgesetzt werden. Wie genau, bleibt weitgehend Sache der Kantone.

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