
Die Vorwürfe waren happig. Die Bundesanwaltschaft klagte einen 37-jährigen Kosovaren und einen drei Jahre jüngeren schweizerisch-nordmazedonischen Doppelbürger wegen des Aufbaus einer islamistischen Terrorfiliale an. Sie beantragte Haftstrafen von neun und neuneinhalb Jahren. Der ältere der beiden soll den Schweizer Ableger der Gruppe «Brüder von Viti» als Emir geleitet haben. Der jüngere soll in seiner Wohnung in der Westschweiz Anlässe für die Gruppe durchgeführt haben. Laut der Bundesanwaltschaft beabsichtigte die Gruppe, den Kosovo zu destabilisieren, die Macht in der Region um die Stadt Viti an sich zu reissen und sie in eine Scharia-Zone umzuwandeln.
Das Bundesstrafgericht hat nun beide vom Hauptvorwurf der Beteiligung an einer terroristischen Organisation freigesprochen. Man könne nicht nachweisen, dass das Hauptziel der Gruppe im Verüben von Gewalt- und Terrorakten bestanden habe, hielt das Gericht fest. Es sei auch nicht erstellt, dass die «Brüder von Viti» in Terrorakte involviert gewesen seien.
An der Verhandlung sagten die beiden zudem, sie hätten sich inzwischen von der Gruppe distanziert.
Fünf Jahre Landesverweis
Ungeschoren kommen die Männer dennoch nicht davon. Beide wurden wegen Unterstützung der Terrororganisation IS verurteilt. Sie haben sich zudem der Geldwäscherei, des Betrugs am Sozialstaat und weiterer Delikte schuldig gemacht. Beim Kosovaren geht es etwa um den Bezug ungerechtfertigter Familienzulagen und Ungereimtheiten bei Covid-Krediten, beim jüngeren Mann um missbräuchliche Sozialhilfe und den Versuch, Arbeitslosengelder zu erschleichen.
Der Kosovare kassierte einen Landesverweis von fünf Jahren sowie eine Haftstrafe von 30 Monaten, die Hälfte davon unbedingt. Weil die Untersuchungshaft 149 Tage länger dauerte als die unbedingte Strafe, erhält er für die Überhaft vom Staat eine Entschädigung von 13'410 Franken. Der Doppelbürger wurde zu 53 Monaten unbedingt verurteilt. Die Urteile können angefochten werden und sind noch nicht rechtskräftig.
Das Verfahren gegen die zwei Männer kostete 771'000 Franken. Der Kosovare muss davon 55'000 Franken übernehmen, der schweizerisch-nordmazedonische Doppelbürger 77'400 Franken. Den vier Anwälten, welche die Beschuldigten vertraten, überweist der Bund gut 391'000 Franken. Die Beschuldigten müssen einen Teil der Anwaltskosten übernehmen, sobald sie dazu finanziell in der Lage sind.


