Gig-Economy

Just Eat macht auf Uber – Grösste AHV-Ausgleichskasse schlägt Alarm

Der Essenslieferdienst Just Eat plant, Hunderte Kuriere zu entlassen und sie als Selbstständige einzusetzen. Die grösste Sozialversicherungsbehörde der Schweiz schlägt Alarm.

Die Ankündigung von Just Eat, einen grossen Teil ihrer Angestellten in der Deutschschweiz zu entlassen und sie künftig als selbstständige Kuriere einzusetzen, sorgt für heftige Reaktionen. Gleich zwei Gewerkschaften, Syndicom und Unia, wurden von Angestellten mandatiert, um sich im Namen der Belegschaft gegen die angekündigten Massnahmen zu wehren.

Der Zürcher Stadtpräsident Raphael Golta kritisierte den Schritt der Firma als ‹Dumping›. Im Kantonsrat kam es zu kritischen Voten und eine Petition der Unia fordert, die Behörden müssten gegen «illegale Scheinselbstständigkeit» vorgehen.

«Die Sozial­versicherungen kennen kein Uber-Modell»

Nun nimmt jene Behörde Stellung, die voraussichtlich darüber entscheidet, ob Just-Eat-Kuriere sozialversicherungsrechtlich als Selbstständige anerkannt werden: die SVA Zürich. Die Sozialversicherungsbehörde des Kantons Zürich ist die grösste AHV-Ausgleichskasse der Schweiz.

Die SVA Zürich bezeichnet als «problematisch», dass durch die Berichte über die Pläne von Just Eat der Eindruck entstehe, als könnten Unternehmen entscheiden, wie sie die Sozialversicherungsbeiträge abrechnen möchten. «Die Sozial­versicherungen kennen kein ‹Uber-Modell›. Entscheidend ist, wie jemand tatsächlich arbeitet – nicht, was im Vertrag steht,» sagt Isabelle Hoop, Leiterin Rechts­dienst bei der SVA Zürich.

Die kantonalen Ausgleichskassen beurteilen als erste Instanz, ob eine Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich als selbstständig oder unselbstständig einzustufen ist. «Es gibt keine Wahlfreiheit», sagt SVA-Zürich-Sprecherin Daniela Aloisi. Wer von einem Arbeitgeber in betriebswirtschaftlicher beziehungsweise arbeitsorganisatorischer Hinsicht abhängig sei und kein spezifisches Unternehmerrisiko trage, gelte als unselbständig erwerbstätig.

Kritik an Uber: «Hinhaltetaktik»

Die SVA Zürich hat mit dem Geschäftsmodell der Gig-Economy Erfahrung. Kurz nachdem Uber im Jahr 2014 begann, Taxifahrten in der Schweiz anzubieten, verlegte das Unternehmen den Schweizer Sitz in den Kanton Zürich. Die SVA Zürich stufte die Uber-Taxifahrer als unselbständige Arbeitskräfte ein und verlangte von Uber die Sozialversicherungsbeiträge. Uber ging den Rechtsweg über alle Instanzen.

Neun Jahre später unterlag das Unternehmen vor Bundesgericht und bezahlte gemäss SVA Zürich die Beiträge plus Verzugszinsen für die Zeit bis Juli 2020. Seither passte Uber sein Geschäftsmodell an, doch die Beurteilung der SVA Zürich blieb gleich. Das führte zu weiteren Verfahren, die teilweise noch hängig sind.

Das Vorgehen von Uber bezeichnet SVA-Zürich-Sprecherin Aloisi als «Hinhaltetaktik». Es entstehe der Eindruck, dass das Unternehmen versuche, den Zustand der Rechtsunsicherheit möglichst lange aufrechtzuerhalten. Weil Uber seine Geschäftsbedingungen als Reaktion auf Entscheide immer wieder geringfügig ändere, brauche es «immer eine neue, fundierte, materielle sozialversicherungsrechtliche Auseinandersetzung zur Klärung der AHV-Beitragsfrage».

Weil Entscheide der Ausgleichskasse über mehrere Instanzen angefochten werden können, dauern solche Verfahren teilweise mehrere Jahre. Mit Blick auf die öffentlich diskutierten Pläne von Just Eat sagt Aloisi: «Es wäre bedenklich, wenn dies Schule macht.»

Ein Sprecher von Uber sagt, die Einhaltung der Schweizer Gesetze und Vorschriften habe «oberste Priorität». Die Betriebsmodelle seien in jedem Kanton weiterentwickelt und an «geltende regulatorische Rahmenbedingungen angepasst» worden. Auf die Gesuche der Behörden gehe man kooperativ ein. Es finde ein «regelmässiger, aktiver und konstruktiver Dialog» über das Betriebsmodell statt.

Just Eat äussert sich nicht detailliert zum künftigen Geschäftsmodell, verweist auf das Konsultationsverfahren und betont, sich ebenfalls an sämtliche gesetzliche Vorgaben zu halten.

Bringt die AHV-Reform die Lösung?

Hoffnung setzt die SVA Zürich in die geplante Reform AHV 2030. Der Entwurf sieht eine gesetzliche Meldepflicht für elektronische Plattformen wie Uber vor. Plattformbetreiber sollen verpflichtet werden, sämtliche in der Schweiz über sie erwerbstätigen Personen den Sozialversicherungsbehörden zu melden – unabhängig davon, ob sie selbstständig oder angestellt sind.

Diese Meldepflicht alleine reiche aber nicht aus, heisst es von der SVA Zürich.  Sie schlägt weitere Mitwirkungspflichten vor. So sollen Plattformbetreiber auch dazu verpflichtet werden, Verträge, Personalien, Geburtsdaten, AHV-Nummer sowie Einkommen der Arbeitskräfte zu dokumentieren, auch wenn deren Status als Selbstständige oder Unselbständige noch nicht geklärt ist. Diese Informationen sollen bei Bedarf nicht nur den Ausgleichskassen, sondern auch Steuer- und Arbeitsämtern zur Verfügung stehen. So könne Schwarzarbeit vermieden werden.

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