
Die Ausführungen des Chefökonomen des Arbeitgeberverbands in diesem Medium erfordern eine Replik. Mantrahaft führt er die immer gleichen Glaubenssätze zur Individualbesteuerung an. Die Erwerbsbeteiligung werde verbessert und man könne das in den Verwaltungen locker mit neuer Informatik (auch mit künstlicher Intelligenz) erledigen. Die Aussagen der Behörden, es brauche über 1000 zusätzliche Steuerbeamte mehr, seien übertrieben.
Zur Erwerbsbeteiligung: Vorab muss man festhalten, dass die Erwerbsquoten von Frauen und Männern sich in den letzten Jahren kontinuierlich angenähert haben (Männer 84,4 %, Frauen 76,8 %), was gesellschaftlich wie wirtschaftlich positiv ist. Dieser Trend wird weitergehen, gerade auch weil die Politik die Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung verbessert, wovon alle Bevölkerungsschichten und nicht nur die wirtschaftlich Starken profitieren. Bekanntlich bezahlt ein Viertel der Steuerpflichtigen gar keine direkte Bundessteuer. Sie können von dieser Vorlage somit nicht profitieren, tragen aber indirekt die Folgen der Steuerausfälle mit.
Es gibt bessere Möglichkeiten, um die Steuerprogression auszugleichen
Selbstverständlich trifft zu, dass ein Steuersystem mit progressiv ausgestalteten Tarifen zusätzliches Erwerbseinkommen zusätzlich besteuert. Das ändert aber auch mit der Individualbesteuerung nicht. Das entspricht dem verfassungsmässigen Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
Im Fall der Ehegattenbesteuerung wird bei der heute geltenden Gemeinschaftsbesteuerung dieser Progressionseffekt mit Tarifkorrekturen eliminiert, am einfachsten mit dem Splittingmodell, das viele Kantone kennen. Beim Vollsplitting wird das gemeinsame Haushaltseinkommen zum Tarif des halben Einkommens besteuert. Das ist breit akzeptiert, in keinem Kanton wurde dieses Modell bis vor Bundesgericht angefochten. Die Steuerbehörde hat bei der Gemeinschaftsbesteuerung das Gesamteinkommen im Auge, es interessiert sie nicht, wer wie viel zum gemeinsamen Haushaltseinkommen beiträgt.
Dieser liberale Ansatz ist in diesem Sinne lebensformneutral. Nicht so bei der Individualbesteuerung. Dort spielt es eine massgebliche Rolle, wer wie viel zum Gesamteinkommen beiträgt. Genau das führt zu massiven Ungerechtigkeiten. Und es ist schlicht nicht erkennbar, inwieweit dadurch gesamtwirtschaftlich ein höherer Erwerbsanreiz geschaffen werden soll.
Trend zur Teilzeitarbeit wird befördert
Anstatt effektive Erwerbsanreize zu setzen, wird der herrschende Trend in Richtung Teilzeitarbeit befördert. Zur Illustration beziehe ich mich auf ein Beispiel der eidg. Steuerverwaltung.
Die beiden Ehepaare X und Y haben jeweils ein Gesamteinkommen von 150'000 Franken und zwei Kinder. Das Ehepaar X hat eine Einkommensaufteilung von 60/40 und das Ehepaar Y eine Aufteilung von 90/10.
Heute bezahlen sie in etwa gleich viel Bundessteuern (2067 Fr. bzw. 2397 Fr.). Nach der Reform bezahlt das Ehepaar X 754 Fr. und das Ehepaar Y 4271 Fr.
Diese massiv unterschiedliche Behandlung ist weder fair noch nachvollziehbar.
Darum ist bei dieser Abstimmung wichtig. Nicht Glaubenssätze nachbeten, sondern die steuerlichen Effekte in der Praxis anschauen. Von einer Gleichbehandlung ähnlicher wirtschaftlicher Sachverhalte kann bei dieser Vorlage nicht die Rede sein.
Dann führt der Chefökonom des Arbeitgeberverbands aus, dass die Digitalisierung alle Mehrbelastungen der Steuerverwaltungen kompensiere. Mit Verlaub: Das ist naiv. Die Individualbesteuerung bedeutet jedes Jahr 1,7 Millionen mehr Steuererklärungen und somit auch 1,7 Millionen mehr Veranlagungen und mögliche Einspracheverfahren.
Macht der eine Ehegatte Einsprache gegen seine Steuerveranlagung, kann das auch eine Rückkopplung auf die Steuerveranlagung des anderen Ehegatten haben. Denn die Ehe ist nun mal eine Wirtschaftsgemeinschaft, wie das Bundesgericht vor Kurzem wieder bestätigt hat. Da nützt die Informatik nur bedingt. Zu Recht kommentierte kürzlich die NZZ: Wunderlösungen gibt es nicht: Wenn Politiker vollmundig IT-Projekte anpreisen, endet es zu oft im Debakel. Fazit: Die Wirtschaftsgemeinschaft, Ehe steuerlich aufzutrennen, macht keinen Sinn, schafft massive neue Ungerechtigkeiten und massiv mehr Bürokratie. Darum Nein.

