Die Stimmberechtigten entscheiden darüber, ob Ehepaare künftig nicht mehr gemeinsam, sondern jede erwachsene Person separat besteuert wird. Die Einführung der Individualbesteuerung wäre eine der grössten Steuerreformen der letzten Jahrzehnte. Heute werden verheiratete Paare gemeinsam veranlagt, während unverheiratete Paare ihre Steuern individuell bezahlen. Weil bei verheirateten Paaren Einkommen und Vermögen zusammengezählt werden und sie dadurch oft einer höheren Progressionsstufe unterliegen, zahlen sie in der Regel mehr Steuern als Konkubinatspaare in vergleichbarer wirtschaftlicher Situation. Diese steuerliche «Heiratsstrafe» hat das Bundesgericht bereits 1984 als verfassungswidrig bezeichnet. Seither wird um ihre Abschaffung gerungen – bislang ohne Erfolg.
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