Nach den Ausschreitungen in der Halloween-Nacht am 31. Oktober auf den 1. November hat die Staatsanwaltschaft Kanton Zürich Strafbefehle gegen zwei junge Männer erlassen, heisst es in einer Medienmitteilung.

Es handelt sich um einen 19-Jährigen und einen 21-Jährigen, die in der Nacht verhaftet wurden. Gegen die beiden Beschuldigten wurde je eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs beziehungsweise vier Monaten verhängt, heisst es weiter. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hat Strafbefehle wegen folgender Delikte erlassen: Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Sachbeschädigung aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung, Hausfriedensbruch sowie Übertretung des Verbots der Gesichtsverhüllung.
Im Wesentlichen werde ihnen vorgeworfen, an den Ausschreitungen im Zuge einer unbewilligten Versammlung teilgenommen und gewalttätige Handlungen gegen Personen (insbesondere Polizisten) und Sachen unterstützt zu haben. (hkl/watson)

