
Die letzte Polemik zwischen Rom und Bern liegt erst wenige Tage zurück, nun folgt die nächste: Die Schweiz verlangt gemäss italienischen Medienberichten, dass Italien die Behandlungskosten von drei Opfern der Brandkatastrophe von Crans-Montana bezahlt. Die Nachricht sorgt für grosse Empörung und Wut.
Es geht um Spitalrechnungen von insgesamt rund 100'000 Franken, welche für die Behandlung von drei Jugendlichen im Spital in Sitten angefallen seien. Das gehe aus einem Gespräch vom Freitagnachmittag zwischen dem Walliser Regierungspräsidenten Mathias Reynard und dem italienischen Botschafter Gian Lorenzo Cornado hervor. Reynard zufolge könne der Kanton Wallis diese aus rechtlichen Gründen nicht übernehmen, schreibt etwa der «Corriere della Sera».
Erneute Empörungswelle nach verschickten Rechnungskopien
Die Empörung lässt nicht auf sich warten. Regierungschefin Giorgia Meloni reagiert prompt auf dem Kurznachrichtendienst X. Sollte diese «schändliche Forderung» formell gestellt werden, werde Italien sie zurückweisen, so Meloni.
Schon anfangs vergangener Woche hat Meloni über das Walliser Spital in Sitten geschimpft. Es hatte Rechnungskopien von über 70'000 Franken an eine italienische Opferfamilie geschickt. Meloni gab sich «schockiert», bezeichnete die Briefe als «Beleidigung und Hohn» und wütete gegen die «unmenschliche Bürokratie» der Schweiz.
Dort schien aber klar: zu bezahlen gab es nichts. Die Angehörigen hatten aus bürokratischen und versicherungstechnischen Gründen lediglich eine Rechnungskopie erhalten.
Im Fall vom Freitagabend ist das anders. Hier geht es explizit um Rechnungen, welche Italien bezahlen soll – Rechnungen, für welche sich der Kanton Wallis nicht in der Verantwortung sieht.
Italien verweist auf Gegenseitigkeit - Schweiz ebenso
Regierungsrat Reynard verweist gegenüber SRF auf das europäische Recht. Dieses regelt internationale Versicherungsfragen, welche die Zuständigkeit des Kantons Wallis übersteigen würden.
Konkret kommt in Notfällen die sogenannte Leistungsaushilfe zum Zug. Sie regelt in der EU und in EFTA-Staaten, was passiert, wenn ein Staatsbürger in einem anderen europäischen Land krank wird oder verunfallt. In der Schweiz schicken die Spitäler die Rechnungen an eine gemeinsame Krankenkassen-Institution, welche die Dokumente an ihr Pendant im jeweiligen Herkunftsland der Betroffenen weiterleitet. Diese Agenturen regeln die Kostenübernahme unter sich.
In Italien gibt es allerdings keine Kranken- oder Unfallversicherungen, denen man diese Rechnungen zustellen könnte. Die Rechnungen gehen direkt an den Staat – und das wird im Fall Crans-Montana zu einem weiteren Affront.
Umso mehr, weil der italienische Staat seinerseits auf Rechnungen verzichtet hat. Eine italienische Klinik hatte aufgrund der Überlastung der Schweizer Spitäler zwei Schwerverletzte aufgenommen, deren Behandlung nicht verrechnet werden soll.
Dass die Schweizer Versicherungen nun Rechnungen versenden, verletze einen «Grundsatz der Gegenseitigkeit», sagt Botschafter Cornado gegenüber dem «Corriere della Sera». Cornado fordert eine Gleichbehandlung: «Es wäre inakzeptabel, wenn die Schweizer Krankenkasse oder das Wallis verlangen würden, dass diese Kosten auf Italien und die Italiener abgewälzt werden.»
Genau das setze der Grundsatz der Gegenseitigkeit aber voraus, sagt BSV-Direktorin Doris Bianchi gegenüber SRF. Auch die Schweiz werde die medizinische Behandlung von Schweizer Staatsbürgern in Italien übernehmen und warte auf entsprechende Rechnungen.
Reynard wiederum soll Cornado vorgeschlagen haben, mit den Bundesbehörden in Bern Kontakt aufzunehmen – in der Hoffnung, dass sich auf bilateraler Ebene eine Lösung finden lasse.


