Mordversuch

Chinese stach in Zürich auf Kinder ein: Gericht fällt überraschendes Urteil

Ein 23-jähriger Student aus China verletzte drei Buben schwer. Der Psychiater hält ihn für schuldunfähig. Doch das Gericht entscheidet anders.

Der damals 23-jährige Student aus China bereitete den Angriff mithilfe von ChatGPT vor. Er liess die KI als Richter beurteilen, wie ein Täter zu bestrafen wäre, der einen Buben auf dem Schulweg ersticht. Das sei ein «abscheuliches Verbrechen», antwortete ChatGPT. Eine lebenslange Freiheitsstrafe sei möglich.

Am chinesischen Nationalfeiertag, dem 1. Oktober 2024, setzte er seinen Plan um. Zuvor verbreitete er wirre chinesisch-nationalistische Botschaften. In Zürich-Oerlikon stach er von hinten auf drei fünfjährige Buben ein. Eine Betreuerin hielt ihn fest. Daraufhin warf er das Messer weg und ergab sich.

Vor Gericht sagte der heute 25-Jährige, eine eindringliche männliche Stimme habe ihm befohlen, Kinder zu töten. Die laute Stimme der Betreuerin habe ihn aus dem Wahn geholt. Gerichtspsychiater Elmar Habermeyer hielt diese Schilderung für glaubhaft und ihn für schuldunfähig. Staatsanwalt Hanno Wieser sprach dagegen von einer nachträglichen Ausrede und verlangte 15 Jahre Freiheitsstrafe.

Das Zürcher Bezirksgericht folgt dem Gutachter nicht. Das ist aussergewöhnlich. Das Gericht spricht den Chinesen des mehrfachen versuchten Mordes schuldig und verurteilt ihn zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Im Gefängnis muss er eine ambulante Therapie absolvieren. Zudem wird er für 15 Jahre des Landes verwiesen.

Das Gericht glaubt ihm die Stimme nicht

Der Chinese steht regungslos da und lauscht der Dolmetscherin. Die Tat sei besonders verwerflich, sagt die vorsitzende Richterin Corina Semadeni (Alternative Linke). Er habe emotionslos auf Kinder eingestochen – «die schützenswertesten Mitglieder unserer Gesellschaft» – und die Attacke minutiös geplant.

Das Gutachten sei zwar nach den Regeln der ärztlichen Kunst erstellt. Das Gericht beurteile die Aussagen des Beschuldigten aber anders. Er habe die Stimmen erst spät erwähnt, zunächst im Zusammenhang mit einer Selbstverletzung in Haft. Beim Staatsanwalt habe er nichts davon gesagt. Auch habe er nicht überzeugend erklären können, wie die Stimme klang oder in welcher Sprache sie sprach. «Er konnte uns diese Stimme nicht glaubhaft darlegen», sagt die Richterin.

Hinzu komme sein selektives Gedächtnis: An entscheidende Teile der Tat könne er sich angeblich nicht erinnern, an andere Einzelheiten aber schon. Das Gericht glaubt, dass er an einer Psychose litt. Es glaubt jedoch nicht, dass sie ihn willenlos machte. Es stuft ihn deshalb als schwer vermindert schuldfähig ein.

«Schlimmer wäre nur der Tod gewesen»

Für Mord sieht das Gesetz mindestens zehn Jahre Freiheitsstrafe vor. Semadeni fragt: «Was kann man sich Schlimmeres vorstellen als das, was hier geschehen ist?» Der Mann habe versucht, drei schutz- und wehrlose Kinder zu töten. «Schlimmer wäre nur gewesen, wenn eines oder mehrere Kinder gestorben wären.» Ihre Stimme stockt.

Die Buben überlebten, weil sie Glück hatten, die Betreuerin eingriff und die Sanität rasch handelte. Zugunsten des Beschuldigten berücksichtigt das Gericht seine verminderte Schuldfähigkeit, sein Geständnis und seine Reue. Trotzdem hält es 15 Jahre für angemessen. Der Verteidiger kündigt noch im Saal Berufung an.

In der hintersten Reihe sitzt die Mutter eines verletzten Buben. Sie lehnt sich zurück und schliesst die Augen. Ihr Sohn leidet seit der Tat an Schlafstörungen, weil er an den «bösen Mann» denken muss. Sie sagt ihrem Sohn jeweils, die Kinder hätten gewonnen, weil sie auf dem Operationstisch um ihr Leben kämpften. Den Kampf führten die Eltern vor Gericht weiter und forderten eine harte Strafe. Voraussichtlich wird der Mann im Gefängnis bleiben, bis die Buben erwachsen sind.

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