
Eine Gruppe Kindergartenkinder spazierte am Mittag in Zweierreihen zu ihrem Hort in Zürich-Oerlikon. Plötzlich tauchte ein 23-jähriger Chinese auf und stach mit einem Messer auf die Kinder ein. Drei fünfjährige Buben verletzte er schwer.
Eine Betreuerin packte den Angreifer von hinten an den Armen und hielt ihn fest. Daraufhin warf er sein Messer weg und ergab sich.
Die Messerattacke auf zufällige Kinder erschütterte die Schweiz am 1. Oktober 2024. Jetzt steht der Mann vor dem Bezirksgericht Zürich.
Polizisten führen einen kleinen Mann in Handschellen in den Saal. Er trägt eine grosse Brille und wirkt eher wie ein Jugendlicher als wie ein Erwachsener. Er steht aufrecht vor dem Mikrofon und hört der Dolmetscherin aufmerksam zu.
Was sagt der Beschuldigte?
Er gibt höflich Auskunft. Zuerst berichtet er von seinen Zukunftsplänen: Er möchte sein Studium fortsetzen und mehrere Sprachen lernen. So könnte er mehr Freunde kennenlernen. Er möchte einfach ein normales Leben führen. Dann befragt ihn die Richterin zur Sache.

Richterin: Was sagen Sie zum Tatvorwurf?
Beschuldigter: Ich finde, die Tat ist wirklich sehr schwerwiegend und tragisch. Ich muss diese Realität akzeptieren.
Was ist in den Wochen vorher in Ihnen vorgegangen?
Ich fühlte mich sehr schlecht, hatte keine Energie. Ich schloss mich ein und verliess die Wohnung nicht.
Das erklärt nicht, warum Sie auf diese Kinder losgegangen sind.
Für mich ist es auch schwer vorstellbar, warum ich auf die Kinder losgegangen bin.
Die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen planmässiges Handeln vor. Gemäss psychiatrischem Gutachten litten Sie an einer schweren psychotischen Störung. Wo liegt die Wahrheit?
Ich war damals verrückt und in meiner eigenen Welt eingeschlossen.
In Ihrer ersten Hafteinvernahme sagten Sie, Sie seien nicht an eine Prüfung gegangen, weil Sie Kinder umbringen wollten.
Das war eine verrückte Aussage von mir. Ich kann mir heute nicht mehr vorstellen, dass ich damals so etwas gesagt habe.
Verteidiger: Wie fühlen Sie sich heute, wenn Sie an die Tat denken?
Sehr traurig. Ich spreche den Opfern meine aufrichtige Entschuldigung aus.
Was deutet auf ein ideologisches Motiv hin?
Der Chinese kam im August 2023 als Masterstudent in Computerlinguistik nach Zürich. Er war also auf Sprachmodelle wie ChatGPT spezialisiert. Nachbarn beschrieben ihn als unauffälligen Einzelgänger.
Anfangs freute er sich auf Instagram über die schönen Seiten der Schweiz. Im September 2024 kippte der Ton seiner Beiträge. Er empörte sich über einen Anlass an der Universität Zürich zur Souveränität Taiwans und schrieb: «Schande über Taiwans Unabhängigkeit. Taiwan gehört zu China.»
Minuten vor der Tat veröffentlichte er einen Beitrag, in dem er eine Frau verehrte und sexuell herabsetzte. Er liebe sie so glühend, wie er die Kommunistische Partei liebe. Den Text unterlegte er mit patriotischer Marschmusik.
Seinen Landsleuten wünschte er einen schönen chinesischen Nationalfeiertag. Diesen Tag wählte er für seine Tat in Zürich. Dabei schrie er «China» und «Taiwan».
Gemäss der Staatsanwaltschaft fühlte er sich in der Schweiz nicht respektiert und zunehmend unglücklich. Er habe aus «blosser Rachsucht» und «wahnhaft-ideologischer Verblendung» gehandelt. Er habe die Schweizer Gesellschaft schockieren und verunsichern wollen.
Welche Rolle spielte ChatGPT?
Die Staatsanwaltschaft betont die minutiöse Tatplanung. Anfang August 2024 fragte der Student ChatGPT, wie ein Täter bestraft würde, der einen Buben auf dem Heimweg von der Schule ersticht. Er diskutierte Tatvarianten.
Die Antworten von ChatGPT sind nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass die künstliche Intelligenz die Folgen bei einem Angriff auf Kinder als besonders schwer einstufte. Normale Menschen würde das abschrecken.
Der junge Chinese bestellte sich ein Messerset auf Amazon, studierte anatomische Darstellungen und übte Messerstiche an einem Stück Rindfleisch.
Vor Gericht zeigt er sich schockiert über seine Fragen an ChatGPT: «Diese Inhalte waren kaltblütig und grauenhaft.»
Was deutet auf eine Psychose hin?
Psychiater Elmar Habermeyer diagnostiziert bei ihm eine Schizophrenie, zieht aber auch eine Depression mit beeinträchtigtem Realitätsbezug in Betracht. Er sei deshalb nicht steuerungsfähig gewesen. Das bedeutet nicht schuldfähig.
Der Beschuldigte teilt die Einschätzung. Er sagt: «Eine Stimme in meinem Kopf sagte mir, dass ich unbedingt Kinder umbringen sollte.» Entweder er oder die Kinder müssten sterben.
Der Psychiater glaubt ihm das. Der Mann habe eine eindringliche männliche Stimme gehört. Wegen dieser Halluzination habe er die Tat begangen. In den ersten Einvernahmen habe er nicht davon erzählt, weil er seine Symptome noch nicht erkannt habe.
Habermeyer erwog zuerst auch, dass die Tat ideologisch motiviert sein könnte. Doch dann kam er zum Schluss, diese These sei wenig plausibel. Dafür sei die Entwicklung zu schnell passiert.
Das Rückfallrisiko stuft er als gering ein. Er bezweifelt, ob eine Therapie in der Schweiz Sinn mache. Hier habe der Chinese keine Perspektive. Die Therapie könne ihn deshalb nicht auf ein Leben in Freiheit in der Schweiz vorbereiten. Vielleicht mache es Sinn, die Therapie aufzuschieben und ihn in China zu behandeln, meint Habermeyer.
Kann es sein, dass er die Krankheit vortäuscht?
Psychiater Elmar Habermeyer hat nicht den Eindruck, dass der Patient seine Symptome überbetone. Er wolle seine Schuldfähigkeit nicht kleinreden, sondern übernehme Verantwortung.
Staatsanwalt Hanno Wieser glaubt das nicht. Der Beschuldigte habe das Buch «Die Verwandlung» von Franz Kafka als seine Lieblingslektüre angegeben. Der Protagonist wacht eines Morgens plötzlich als Insekt auf. Der Staatsanwalt glaubt, der Beschuldigte ahme diese Verwandlung nach. Er sei schuldfähig, weil er gewusst habe, was er tat. Er habe schliesslich sogar die juristischen Konsequenzen mit ChatGPT abgeklärt.
Welche Fälle sind vergleichbar?
Ein ähnlicher Fall ereignete sich 2019 in Basel: Eine 75-jährige Schweizerin erstach einen ihr unbekannten siebenjährigen Buben auf dem Heimweg von der Schule. Wegen einer schweren wahnhaften Störung erklärte das Gericht sie für schuldunfähig und verwahrte sie.
Mit einem Fall in China beschäftigte sich der Beschuldigte intensiv: Am 18. September 2024 stach ein 44-jähriger Chinese in Shenzhen auf einen zehnjährigen japanischen Buben ein, der auf dem Weg zur Schule war. Das Kind starb am folgenden Tag.
Vor Gericht sagt der Beschuldigte dazu: «Diese Nachricht hat meine Wahnvorstellung nochmals verstärkt.»
Der Täter in China wurde zum Tod verurteilt. Der chinesische Student sagt, an diese Konsequenz habe er nicht gedacht.
Wie häufig sind chinesische Beschuldigte?
Sehr selten. Die Kriminalitätsrate der chinesischen Wohnbevölkerung in der Schweiz ist tiefer als jene der Schweizer Bevölkerung. Im vergangenen Jahr beschuldigte die Polizei 0,13 Prozent der chinesischen Staatsangehörigen eines Gewaltdelikts. Bei den Schweizerinnen und Schweizern lag der Wert bei 0,15 Prozent.
Was muss das Gericht entscheiden?
Der Beschuldigte ist geständig. Das Gericht muss klären, ob er sein Handeln trotz der psychotischen Störung steuern konnte. War er schuldfähig? Davon hängen die Strafe und eine therapeutische Massnahme ab.
++ Update folgt ++


