Verwaltung

Parlament macht Schluss mit goldenen Fallschirmen für Top-Beamte

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat Abgangsentschädigungen für Chefs in der Bundesverwaltung verboten.

340'000 Franken für die ehemalige Chefin des Bundesamts für Polizei, Nicoletta della Valle. 330'000 Franken für den ehemaligen Zollchef Christian Bock. 170 000 Franken für Pälvi Pulli, stellvertretende Chefin des Staatssekretariats für Sicherheit (Sepos).

Der Bund lässt es sich etwas kosten, seine Topkader loszuwerden - sogar wenn diese in Ungnade gefallen sind oder aufgrund von Fehlern gehen (müssen), wie etwa der ehemalige Chef des Bundesamts für Sozialversicherungen, Stéphane Rossini, unter dessen Ägide sich das Amt bei den AHV-Prognosen um Milliarden verrechnet hatte.

1,5 MIllionen in einem Jahr

Allein 2024 zahlte der Bund insgesamt zehn solcher Entschädigungen im Umfang von rund 1,5 Millionen Franken. Damit ist nun Schluss. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat diesen «goldenen Fallschirmen» einen Riegel geschoben. Ohne Gegenstimme (aber mit 27 Enthaltungen) nahm er am Freitag einen Vorstoss aus der Feder von «Abzocker-Schreck» Thomas Minder an. Der ehemalige Schaffhauser Ständerat hatte 2023 gefordert, dass Top-Kader der Bundesverwaltung und der bundesnahen Betriebe und Anstalten keine Abgangsentschädigungen erhalten.

Minder begründete seinen Vorstoss damit, dass solche «goldenen Fallschirme» für börsenkotierte Unternehmen seit der Annahme der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» längst verboten seien und es keinen Grund gebe, solche an Beamte oder Manager von Staatsbetrieben wie Post und SBB auszuschütten. Durch die sehr hohen Gehälter auf diesen Posten sei eine solche «Schleudersitzprämie» quasi im ordentlichen Lohn inbegriffen.

Keller-Sutter: «Günstiger als langwierige Verfahren»

Finanzministerin Karin Keller-Sutter wehrte sich im Namen des Bundesrats gegen die Abschaffung. Hinter den Entschädigungen stünde ein besonderes Kündigungsregime für Topkader, welches erlaube, sich schnell von jemandem zu trennen. «Das ist, ich sage es jetzt einmal deutlich, zum Teil günstiger als ein langwieriges Verfahren.»

Sie fand damit kein Gehör. Allerdings enthielten sich aus diesem Grund ein Grossteil der Grünen und einzelne SP-Nationalrätinnen und -Nationalräte. Mit der vorgeschlagenen Lösung werde das Problem nicht gelöst, sondern nur umetikettiert. «Wir hätten uns eine Lösung gewünscht, die überhöhte Abgangsentschädigungen tatsächlich verhindert und gleichzeitig verhindert, dass dieselben Kosten morgen einfach als längere Kündigungsfrist oder bezahlte Freistellung wieder auftauchen», erklärte die Tessiner Grüne Greta Gysi.

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