Hisbollah-Verbot

Zu langsam gegen Terrorgruppen: Kantone machen Druck auf Bundesrat

Der Bundesrat will die Hisbollah verbieten. Doch kantonale Polizeiverantwortliche warnen vor verspäteter «Symbolpolitik» – und fordern aktiveres Handeln des Bundesrats.

Dass die Hisbollah in der Schweiz verboten werden soll, ist weitgehend unbestritten. Die schiitische Miliz im Libanon ist mit Iran und der Hamas verbündet. Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 beteiligte sich die Hisbollah auf Seiten der Hamas am Konflikt und griff Israel an. Ende 2024 beschloss das Parlament ein Verbot der Hamas. Und es beauftragte den Bundesrat zugleich, ein Hisbollah-Verbot auszuarbeiten.

Dafür will der Bundesrat das bestehende Hamas-Gesetz ausweiten. Erfasst werden sollen auch Tarn- und Nachfolgeorganisationen der Hisbollah sowie Gruppen, die in ihrem Auftrag oder Namen handeln. Beteiligung und Unterstützung sollen strafbar werden. Das soll das Vorgehen gegen Propaganda, Rekrutierung und finanzielle Unterstützung für die Hisbollah erleichtern.

Doch in der Vernehmlassung zeigt sich Widerstand gegen die gewählte Lösung. Statt eines weiteren Spezialgesetzes fordern Kantone und Sicherheitsbehörden eine allgemeine gesetzliche Grundlage.

Polizei fordert generelle Lösung

Besonders deutlich wird die Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten (KKPKS). Sie stellt infrage, ob ein eigenständiges Gesetz «wirklich die geeignetste Variante» sei. Gerade bei terroristischen Bedrohungen sei «ein zeitnahes staatliches Handeln essenziell». Bis das Verbot in Form eines Spezialgesetzes in Kraft tritt, liegen der 7. Oktober 2023 und die folgende Eskalation Jahre zurück. Vermögenswerte könnten auf diesem Weg nicht sofort gesperrt werden, monieren die Polizeikommandanten.

Die Polizeikommandanten wollen deshalb das Nachrichtendienstgesetz anpassen. Dieses erlaubt dem Bundesrat zwar schon heute Organisationsverbote. Voraussetzung dafür ist aber unter anderem ein Verbots- oder Sanktionsbeschluss durch den UNO-Sicherheitsrat.

Der Uno-Sicherheitsrat ist bei vielen geopolitisch aufgeladenen Fragen wie dem Nahostkonflikt blockiert – auch wegen des Vetorechts der fünf ständigen Mitglieder. Auf ein Verbot der Hisbollah hat sich das Gremium bisher nicht einigen können.

Für die Polizeikommandantenkonferenz sollten sich Verbote an «objektivierbaren Gefahrenlagen» orientieren und nicht von «internationalen politischen Konstellationen» abhängen, heisst es in der Stellungnahme der Konferenz.

Diese Forderung wird auch im Parlament gestellt. Der Ständerat beschloss im September, das Nachrichtendienstgesetz entsprechend anzupassen. Mitte Oktober stellte sich auch die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats dahinter. Der Bundesrat soll Organisationen künftig auch aufgrund gesicherter Erkenntnisse des Nachrichtendienstes verbieten können. Ein UNO-Beschluss wäre nicht mehr zwingend.

Auch die Polizeikommandantenkonferenz fordert, die UNO-Voraussetzung «ersatzlos» zu streichen. So entstünde ein «einheitlicher, abstrakt-genereller Mechanismus» für raschere Verbote. Sonst drohten Verbote via Spezialgesetze zu spät zu kommen und damit zur  «Symbolpolitik» zu verkommen.

Justizdirektoren warnen vor «Systemlücke»

Auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) spricht von einer «Systemlücke». Spezialgesetze seien «weder systematisch noch zweckmässig».

Mindestens 15 Kantone unterstützen eine Anpassung des Nachrichtendienstgesetzes oder schliessen sich den Stellungnahmen der Polizeikommandanten- oder Justizdirektorenkonferenz an. Dazu gehören Aargau, Basel-Stadt, St. Gallen, Waadt und Zürich. Auch die Mitte-Partei verlangt eine allgemeine Regelung.

Ob der Bundesrat am Weg über ein Spezialgesetz festhält oder auf die Kritik aus der Vernehmlassung reagiert, dürfte sich Anfang nächsten Jahres zeigen. Voraussichtlich im ersten Quartal 2027 wird er die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden.

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