Terror

Hamas-Verbot: Nun ermittelt doch der Bund und nicht die Kantone

Die Schweizer Politik macht vorwärts: Die Hamas wird verboten. Wer die Organisation unterstützt oder finanziert, dem drohen bis zu zwanzig Jahren Gefängnis.

Wer die Hamas unterstützt mit Geld oder mit Propaganda, der muss bald mit Konsequenzen rechnen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch die Botschaft zum Verbot der Hamas verabschiedet. Vieles ist exakt so, wie es erwartet wurde. Ausser einem wichtigen Detail: Die Zuständigkeit für die Strafverfolgung obliegt nun dem Bund.

In der ursprünglichen Fassung wollte der Bund das noch den Kantonen abdelegieren. Damit hätte er die Hamas anders behandelt als etwa den IS oder Al-Kaida. Hier ermittelt bereits heute in jedem Fall der Bund.

Mehrere Kantone und auch die Bundesanwaltschaft haben sich zu dieser Zuständigkeit kritisch geäussert. Von einer «unerklärlichen Gabelung» sprach etwa die Regierung von Baselland. Reise eine Person aus «dschihadistisch motivierten Gründen» in den Nahen Osten und schliesse sich der Hamas an, dann ermittelten die kantonalen Behörden. «Möchten sie sich 300 Kilometer weiter nördlich dem IS oder Al-Kaida anschliessen, wäre es die Bundesanwaltschaft», so die Basler.

Nun lenkt der Bundesrat ein. «Zuständig für die Strafverfolgung bei Erwachsenen ist die Bundesanwaltschaft», heisst es in der Mitteilung. Die Kantone betonten in ihren Rückmeldungen, dass das Know-how im Terrorismusbereiche bei den Bundesbehörden bereits aufgebaut sei und so auch nicht jeder Kanton sein eigenes Süppchen koche.

Ausweisungen sind einfacher möglich

«Wer sich an der Hamas beteiligt oder sie unterstützt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwanzig Jahren oder einer Geldstrafe bestraft», schreibt das Bundesamt für Polizei (Fedpol). Das soll auch für «verwandte» Organisationen gelten. Das sind solche, die eine besondere Nähe zur Hamas haben und mit deren Zielsetzung, Führungspersonen oder Mitteln übereinstimmen. Bevor die aber verboten werden können, muss der Bundesrat die zuständige Kommission konsultieren.

Das Hamas-Verbot verringere die Terror-Bedrohung in der Schweiz und ermögliche es den Behörden, «leichter und effizienter präventiv-polizeiliche Massnahmen wie Einreiseverbote oder Ausweisungen» zu ergreifen. Auch Geldflüsse über einheimische Finanzinstitute sollen so besser nachverfolgt und unterbunden werden können.

Nun braucht es noch die Zustimmung des Parlaments. Das ist aber Formsache. Das Gesetz soll vorerst auf fünf Jahre befristet werden.