
Nicht alle erwachsenen Schweizerinnen und Schweizer haben heute das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Viele Menschen mit geistiger Behinderung sind ausgeschlossen.
Das soll sich bald ändern. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzes- und Verfassungsänderung präsentiert. Auch Personen, die einen Beistand haben oder durch einen Vorsorgeauftrag von jemandem vertreten werden, sollen künftig wählen und abstimmen dürfen. Man wolle damit die Benachteiligung von Menschen mit geistigen Behinderungen beseitigen und deren Selbstbestimmung stärken, so der Bundesrat.
Dass viele Menschen mit geistiger Behinderung heute politisch nicht mitbestimmen dürfen, ist rechtlich heikel. In der Behindertenrechtskonvention, die auch die Schweiz unterzeichnet hat, ist das Recht auf gleichberechtigte politische Teilhabe verankert. Problematisch ist laut Bundesrat auch, dass es heute stark darauf ankommt, wo jemand lebt. So gibt es Kantone, die viel häufiger eine umfassende Beistandschaft anordnen als andere.
Laut dem Bund dürften mit der Änderung etwa 13'000 bis 16'000 Personen neu das Wahl- und Stimmrecht erhalten. Die Gesetzes- und Verfassungsänderung geht zurück auf einen Vorstoss der einstigen Tessiner SP-Ständerätin Marina Carobbio, die heute in der Tessiner Regierung sitzt. Sie nahm eine Forderung auf, die Menschen mit Behinderung im Rahmen der ersten Behindertensession 2023 ins Parlament getragen hatten.
Die SP spricht von einem «wichtigen Schritt». Auf kantonaler Ebene ist dieser teilweise schon erfolgt. Genf hat als erster Kanton 2020 entschieden, dass auch Menschen mit geistigen Behinderungen politisch mitbestimmen dürfen. Auch Appenzell Innerrhoden, Glarus und Zug haben in den vergangenen Jahren entsprechende Änderungen beschlossen oder bereits umgesetzt. In weiteren Kantonen wie Basel-Stadt und Luzern ist dies geplant.


