Invalidenversicherung

«Reichensteuer» für die IV: Baume-Schneider überrascht mit neuer Abgabe

Die Sozialministerin will höhere Lohnbeiträge für die Invalidenversicherung. Sie hat sogar eine befristete Sonderabgabe auf hohen Löhnen durch den Bundesrat gebracht.

Das Timing ist brisant. Die Schweiz steckt mitten in einem heftigen Abstimmungskampf um die Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV. Die Allgemeinheit soll ab 2028 rund 1,4 Milliarden Franken zusätzlich abliefern. Der Ausgang ist laut Umfragen offen. Und ausgerechnet jetzt, gut drei Wochen vor dem Urnengang, präsentiert der Bundesrat der Bevölkerung eine weitere offene Rechnung in Milliardenhöhe. Betroffen ist die Invalidenversicherung (IV), das zweitgrösste Sozialwerk des Bundes mit jährlichen Ausgaben von 11 Milliarden Franken.

Jahrelang haben Verwaltung und Politik die Probleme der IV ausgeblendet oder schöngeredet. Bis es nicht mehr ging. Im Frühling 2026 hat sich die Lage dramatisch verschlechtert: Der Bund gab bekannt, dass die Neurenten stärker zunehmen als angenommen. Besonders alarmierend ist der Anstieg bei den 18- bis 24-Jährigen.

Gelingt keine Reform, dürfte der IV bereits 2031 das Geld ausgehen. Im schlimmsten Fall wird sie danach in die Schuldenwirtschaft zurückfallen, wie bereits in den 1990er Jahren. Aus dieser Zeit schleppt das Sozialwerk noch immer Schulden von 10 Milliarden Franken mit sich herum, die längst abgebaut sein sollten.

Baume-Schneider änderte den Fahrplan

Die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider musste reagieren: Sie hat ihre bereits geplante IV-Reform nicht nur beschleunigt, sondern auch inhaltlich stark korrigiert. Dass sie dabei auch Mehreinnahmen in Betracht zieht, war schon länger bekannt.

Was der Bundesrat nun aber am Mittwoch beschlossen hat, geht weiter als erwartet. Erstens sollen die Lohnbeiträge, die alle Erwerbstätigen und ihre Arbeitgeber bezahlen müssen, um 0,2 Prozentpunkte erhöht werden. Das würde gesamthaft rund 980 Millionen Franken im Jahr kosten. Der Grossteil davon bliebe letztlich an den Angestellten hängen – in Form einer Reduktion ihrer verfügbaren Einkommen.

Zweitens schlägt der Bundesrat überraschend eine Art Sonderabgabe für Spitzenverdiener vor: Personen mit hohen Einkommen sollen neben den regulären Lohnabzügen zusätzlich 0,6 Prozent ihres Lohns an die IV abliefern. Diese Abgabe würde lediglich auf jenem Teil des Jahreslohns erhoben, der 181'400 Franken übersteigt. Gesamthaft soll sie der IV Einnahmen von 250 Millionen Franken im Jahr einbringen.

Widerstand aus bürgerlichen Departementen

Eine solche «Reichensteuer» im Bereich der Sozialversicherungen wäre zumindest ungewöhnlich. Zwar wird bei der Arbeitslosenversicherung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein «Solidaritätsprozent» auf hohen Löhnen erhoben. Aber dort sind die regulären Lohnbeiträge nach oben begrenzt, was die zusätzliche Umverteilung einschränkt. Bei der IV gibt es keine solche Obergrenze. Die geplante Zusatzabgabe käme zu den ordentlichen Lohnbeiträgen hinzu. Betroffen wären gemäss dem Bund rund 280'000 Angestellte. Im Durchschnitt würde ihre zusätzliche Mehrbelastung etwa 800 Franken pro Jahr betragen.

Dass Baume-Schneider als Sozialdemokratin eine Abgabe auf hohen Löhnen vorschlägt, ist nicht erstaunlich. Tief blicken lässt hingegen, dass sie mit diesem Vorschlag im bürgerlich dominierten Bundesrat eine Mehrheit gefunden hat. Der Entscheid offenbart, wie gross die Ratlosigkeit ist. Es soll zwar Widerstand aus bürgerlichen Departementen gegeben haben. Aber mangels tragfähiger Alternativen hat Baume-Schneider ihren Vorschlag am Ende durchgebracht.

Dazu hat sicher auch die Befristung beigetragen, die sie vorschlägt: Die «Reichensteuer» soll während zehn Jahren – von 2030 bis 2039 – erhoben werden und danach wieder entfallen. Die Befristung wäre gesetzlich verankert. Um die Abgabe zu verlängern, müsste das Parlament das Gesetz noch einmal ändern, womit auch ein Referendum möglich wäre.

Sparmassnahmen fallen relativ bescheiden aus

Die Bilanz fällt eindeutig aus: Baume-Schneider und ihre Bundesratskollegen wollen die IV fast ausschliesslich mit Mehreinnahmen sanieren. Sie belaufen sich gesamthaft auf 1,6 Milliarden Franken im Jahr – und sind damit sogar leicht höher als die Zusatzfinanzierung für die AHV, über die das Volk Ende November abstimmt.

Im Vergleich dazu fallen die geplanten Sparmassnahmen bei der IV finanziell bescheiden aus: Mittelfristig sollen die Ausgaben dank der Reform um 200 bis 300 Millionen Franken pro Jahr tiefer ausfallen. Der grösste Eingriff: Heute erhält man ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent eine ganze IV-Rente. Neu wäre die Schwelle bei 80 Prozent.

Obwohl die Finanzierung nun eindeutig im Zentrum steht, segelt die Vorlage weiterhin unter dem Namen «Integrationsreform». Dieser verweist auf das wichtigste Ziel: Die Zahl der Neurenten von jungen Erwachsenen soll reduziert werden. Um ihre berufliche Eingliederung zu verbessern, will der Bundesrat unter anderem eine «Integrationsleistung» einführen, damit jungen Menschen nicht verfrüht eine dauerhafte Rente zugesprochen wird.

Im Parlament dürfte die Reform wegen der geplanten Mehreinnahmen bei den bürgerlichen Parteien auf Widerstand stossen. Zunächst geht sie nun bis Februar in die Vernehmlassung.

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