
Der Streit ist in vollem Gange. Heftig wird darüber debattiert, wie die 13. AHV-Rente finanziert werden soll. Der Ausgang der Abstimmung am 29. November ist völlig offen. Restlos klar ist hingegen, dass die zusätzliche Rente im Dezember zum ersten Mal ausbezahlt wird. Am Dienstag haben das Bundesamt für Sozialversicherungen und die Ausgleichskassen über die Details der Auszahlung informiert.
Die wichtigsten Fragen im Überblick.
Wer erhält eine 13. AHV-Rente? Und was muss man dafür machen?
Sämtliche Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente der AHV haben Anspruch auf die zusätzliche Monatsrente. Dies sind zurzeit 2,7 Millionen Frauen und Männer im In- und Ausland. Sie müssen nichts unternehmen, die «Dreizehnte» wird ihnen automatisch überwiesen. Gesamthaft kostet die 13. Rente dieses Jahr 4,3 Milliarden Franken.
Wann wird die 13. Rente ausbezahlt?
In den ersten Tagen des Dezember, wenn auch die ordentlichen Renten dieses Monats ausbezahlt werden. Der genaue Tag variiert leicht, weil es schweizweit 74 Ausgleichskassen gibt, die nicht alle den gleichen Auszahlungstag haben. Manche Kassen werden die Dezember-Rente und die «Dreizehnte» zusammen als einen einzigen Betrag überweisen. Andere planen zwei separate Auszahlungen, jedoch am gleichen Tag.
Ist die 13. Rente gleich hoch wie die normale Rente des Monats Dezember?
Nicht unbedingt. Dieser Punkt dürfte noch für Verwirrung sorgen: Die «Dreizehnte» entspricht nicht der Dezember-Rente, sondern einem Zwölftel der während des gesamten Jahres ausbezahlten Rentensumme. Das heisst: Wer von Januar bis Dezember stets dieselbe Rente bezieht, erhält im Dezember tatsächlich zweimal die gleich hohe Rente. Anders sieht es aus, wenn sich die Rentenhöhe im Verlauf des Jahres verändert, etwa wegen einer Scheidung oder dem Tod des Ehepartners.
In solchen Fällen unterscheiden sich die «Dreizehnte» und die Dezember-Rente. Das gilt auch bei Personen, die im Verlauf des Jahres neu pensioniert werden: Bei ihnen ist die 13. Rente tiefer als die Dezember-Rente. Das Prinzip ist klar: Die Ausgleichskasse verbucht jeden Monat einen Zwölftel der ausbezahlten Rente und bezahlt das Total im Dezember aus.
Ginge es nicht einfacher?
Doch. In Liechtenstein, wo es die «Dreizehnte» bereits seit 1992 gibt, wird ganz einfach die Dezember-Rente verdoppelt. Dass die Umsetzung in der Schweiz vertrackter geregelt wird, liegt weniger am Perfektionismus der hiesigen Verwaltung als an den Gewerkschaften, auf die der AHV-Ausbau zurückgeht: Sie verlangten in ihrem Initiativtext explizit einen «Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels der jährlichen Rente».
Wie hoch werden die 13. Renten sein?
Die in der Schweiz lebenden Pensionierten erhalten im Durchschnitt 1969 Franken. Bei jenen im Ausland sind es nur 702 Franken, weil sie oftmals nicht während des ganzen Berufslebens einbezahlt haben. Frauen erhalten im Durchschnitt etwa 100 Franken mehr als Männer. Das liegt vor allem daran, dass sie tendenziell länger leben als ihre Partner und somit öfter Zuschläge für Verwitwete erhalten. Sicher ist, dass die «Dreizehnte» nicht höher sein kann als die Maximalrenten: Alleinstehende erhalten höchstens 2520 Franken und Ehepaare 3780 Franken.
Was gilt bei Witwenrenten oder bei IV-Renten?
Hier ändert sich nichts, weil sich die Initiative der Gewerkschaften ausdrücklich auf die Altersrenten beschränkte. Indirekt können Witwen trotzdem profitieren, falls sie bereits pensioniert sind. Die Ausgleichskassen erstellen für sie eine Vergleichsrechnung, um zu prüfen, ob sie mit der Witwenrente weiterhin besser fahren, oder ob nach Einführung der «Dreizehnten» die Altersrente höher ist. Sie erhalten automatisch den höheren Betrag.
Was passiert, wenn ein Rentner am 1. Dezember stirbt?
In diesem Fall werden die Dezember-Rente und die «Dreizehnte» ausbezahlt. Wenn jemand hingegen am 30. November oder früher stirbt, entfällt beides.
Kann man auf die 13. Rente verzichten, wenn man sie nicht braucht?
Nein. Wer AHV bezieht, kann nicht auf einen Teil der Leistungen verzichten. Aber jede und jeder ist frei, das Geld zu spenden.
Ist die Auszahlung der 13. Rente infrage gestellt, wenn das Volk die Finanzierung im November ablehnt?
Nein. Dann stellt sich aber die Frage, wie Politik und Volk die AHV als Ganzes finanzieren wollen. Bei einem Nein drohen laut Bund jährliche Verluste von 2 bis 4 Milliarden Franken. Verhindern lässt sich dies insbesondere mit höheren Einnahmen oder einer Erhöhung des Rentenalters.


