Urheberrecht

«Globi und die dreisten Diebe»: ChatGPT kopiert Schweizer Kultfigur

An Micky Maus trauen sich KI-Firmen nicht heran. Deutschsprachige Kinderbuchhelden aber sind nicht geschützt. Das wollen Verlage ändern – und klagen.

Wer ChatGPT dazu auffordert, einen kurzen Micky-Maus-Comic zu generieren, kann lange warten. Die Maschine denkt nach – länger als bei solchen Aufgaben gewohnt. Dann kommt anstelle einer Micky Maus eine schriftliche Antwort: «Es tut uns leid, aber das von uns erstellte Bild verstösst möglicherweise gegen unsere Schutzmechanismen in Bezug auf die Ähnlichkeit mit Inhalten Dritter.»

Anders verfährt ChatGPT mit dem Schweizer Kinderbuchhelden Globi. Wir bitten den Chatbot, die Kindergeschichte «Globi und die dreisten Diebe» zu erstellen. Die Maschine liefert prompt eine in Reimform erzählte Geschichte mit zehn Bildern. Daran stört sich Marcel Tappeiner. Der Leiter des Globi Verlags, sieht darin eine Urheberrechtsverletzung. Die Illustrationen zeigten zwar noch sichtbare Defizite, seien aber für Laien nicht auf Anhieb von Originalillustrationen zu unterscheiden.

In der KI-Geschichte ertappt Globi drei Diebe auf frischer Tat und heftet sich ihnen an die Ferse. Die Reime holpern zwar gehörig – damit hat die künstliche Intelligenz Mühe –, doch der Stil passt zum Original. ChatGPT geht noch weiter: Ungefragt liefert die KI gleich das passende Buchcover zur Geschichte. Darauf prangt der von uns gewünschte Titel der Geschichte: «Globi und die dreisten Diebe». Am rechten unteren Rand steht zudem «Globi Verlag». Damit imitiert der Chatbot nicht nur das Werk, sondern versieht die Fälschung auch noch mit dem Namen des echten Verlags.

Auch andere deutsche Kinderbücher kopiert ChatGPT hemmungslos. So liefert die KI etwa auf Wunsch neue Geschichten des beliebten «NEINhorns», jenes Fabelwesens, das nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene verzückt, weil es auf alle Fragen mit einem barschen «Nein» antwortet.

«Nein», sagt nun aber auch der Carlsen Verlag zu OpenAI, dem Betreiber von ChatGPT. Zusammen mit Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn hat der Verlag Klage eingereicht. Zuvor schon haben die Verlagsgruppe Random House und Autor Ingo Siegner gegen OpenAI geklagt, weil der Chatbot auf einfache Anfragen Textpassagen und detailgetreue Illustrationen des kleinen Drachen Kokosnuss erstellt.

Wie kann es sein, dass künstliche Intelligenz Kinderbuchfiguren inzwischen so präzise nachbilden und neue Geschichten um sie herum erfinden kann, dass man das Ergebnis leicht für einen neuen Band der Originalreihe halten könnte? Für den Carlsen Verlag ist der Fall klar: Der Chatbot wurde mit den Werken trainiert. Das heisst, Bilder und Texte der Bücher wurden der Maschine vollständig zur Verfügung gestellt. Weniger eindeutig ist die Sachlage für Marcel Tappeiner vom Globi Verlag: «Es ist für uns nicht eindeutig erkennbar, ob die KI-Modelle mit umfassenden Inhalten aus unseren Büchern oder lediglich mit im Netz verfügbarem Bildmaterial wie Social Media und Webshops trainiert wurden.»

Klar ist aber auch für Tappeiner: «Wären Illustrationen dieser Qualität als analoge Plagiate publiziert worden, läge eindeutig eine Verletzung unserer Marken- und Urheberrechte vor.» Es gebe keinen Grund, KI-generierte Inhalte rechtlich anders zu beurteilen. Deshalb verfolge man die Massnahmen der Kollegen aus Deutschland aufmerksam. «Wir würden uns eine ähnliche Sperre wie bei Disney wünschen», sagt Tappeiner.

Am Ende der KI-generierten Geschichte stellt Globi natürlich die Diebe. Die Beute wird zurückgegeben, und die Gauner  erhalten ihre verdiente Strafe. Und in der Realität? Da will der Globi Verlag vorerst nicht gerichtlich gegen die mächtige KI-Firma aus den USA vorgehen.

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