SRF-Bericht

Mitarbeiter von Gastro-König Péclard müssen für Arztzeugnisse zu Dr. Péclard

Mitarbeitende von Gastro-Unternehmer Michel Péclard müssen sich laut einem SRF-Bericht bei Krankheit von seiner Ex-Frau krankschreiben lassen. Ein Arbeitsrechtsexperte bezeichnet die entsprechende Vertragsklausel als «haarsträubend».

Die Konditionen, zu welchen der Gastrounternehmer Michel Péclard seine Angestellten arbeiten lässt, sorgen für Kritik. Er akzeptiere bei Krankheitsfällen nur Arbeitszeugnisse, die von seiner Ex-Frau Dr. med. Mandana Péclard ausgestellt wurden. Das geht aus einem Arbeitsvertrag einer ehemaligen Angestellten Péclards hervor, der dem SRF-Konsumentenmagazin Espresso vorliege.

«Der Arbeitgeber akzeptiert nur Arztzeugnisse von Dr. med. Mandana Péclard, Ex-Frau von Michel Péclard. Konsultiert der Arbeitnehmer trotz der oben stehenden Vereinbarung einen von ihm ausgewählten Arzt, verlangt der Arbeitgeber nach Erhalt des ärztlichen Zeugnisses eine Zweitkonsultation bei Dr. med. Mandana Péclard», zitiert das Konsumentenmagazin den Vertrag.

«Eine solche Klausel ist unüblich und ist mir noch nie unter die Augen gekommen. Sie ist in meinen Augen schlicht haarsträubend», meint Roger Rudolph, Anwalt und Rechtsprofessor an der Universität Zürich, gegenüber SRF. Mitarbeiter könnten für Arztzeugnisse, unabhängig vom Vertrag, ihren Arzt oder ihre Ärztin selbst wählen.

Sollte Péclard die Korrektheit dieses Zeugnisses anzweifeln, könne er eine Beurteilung durch eine Vertrauensärztin anordnen, auf eigene Kosten. Vor Gericht wäre die Unabhängigkeit in der aktuellen Vorgehensweise mindestens fragwürdig, erklärt der Anwalt.

Michel Péclard verteidigt sich gegenüber SRF damit, das Sozialsystem schützen zu wollen. «Was da hintergangen wird, muss ich nicht diskutieren.» In der Gastrobranche gingen Angestellte häufig von der Arbeit in den Ausgang und dann mit Kopfschmerzen in die Permanence. Die Krankentaggeldversicherung habe ihn wegen zu vieler Krankheitstage bereits abgemahnt. «Seit wir das so machen, haben wir unsere Krankheitsfälle um 70 Prozent reduziert.» Die Klausel wolle Péclard jedoch nochmals überdenken.

Lohnabzug für Verpflegung

Nebst der Verpflichtung, in Krankheitsfällen bereits am ersten Tag Dr. Péclard zu konsultieren, werde den Angestellten gemäss Vertrag für jeden Arbeitstag eine Verpflegungspauschale von 14 Franken vom Lohn abgezogen.

Anwalt Roger Rudolph stuft dies als unzulässig ein. «Der Arbeitgeber darf nicht über den Lohn seiner Angestellten verfügen.» Gemäss Bundesgerichtsurteil seien solche Abzüge nur erlaubt, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tatsächlich vor Ort essen würden.

Er halte sich an den GAV der Gastrobranche, beteuert Péclard. Davon, dass man sich vor Ort verpflegen müsse, steht im GAV jedoch nichts, schreibt das SRF. Wenn Mitarbeitende den Fastenmonat praktizieren, entfalle die Pauschale, erklärt der Gastrounternehmer. Ebenso bei Diäten oder Allergien – mit entsprechendem Arztzeugnis. (nil/watson)

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