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Kultur wird per Gesetz gefördert

Die Kulturförderung erhält erstmals ein eigenes Gesetz. Im Sinn der Ratslinken muss sich der Kanton auch für die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden einsetzen.

Loris Vernarelli

Es gibt im Grossen Rat Fraktionen, die gut ohne leben könnten. Andere hingegen haben es sehnlichst erwartet. Tatsache ist, und das wurde in der gestrigen Debatte schnell klar, dass niemand wirklich gegen ein Kulturfördergesetz (KuFG) für Basel-Stadt ist. Mit 60 gegen 25 Stimmen wurde es auch deutlich verabschiedet. Das freute insbesondere Regierungsratspräsident Guy Morin, der mit seinem Präsidialdepartement seit der Verwaltungsreform neu für den Kulturbereich zuständig ist. «Wir schliessen eine bestehende Gesetzeslücke», sagte er. Und auf die von mehreren Seiten angebrachte Kritik, das KuFG sei mit insgesamt nur 13 Paragraphen zu schlank, antwortete Morin: «Das Gesetz soll lediglich die Kulturförderung regeln, nicht das gesamte Kulturschaffen.»

Da sich auch die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) im Voraus mit 8 gegen 1 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Annahme des Gesetzes ausgesprochen hatte, ging es gestern nur noch um die Frage, welche Form das KuFG haben würde. Denn von bürgerlicher Seite waren mehrere Änderungsanträge eingegangen, die eine Detailberatung der einzelnen Paragraphen nötig machten. Wenig überraschend drehte sich die Diskussion lange um den dritten Absatz in Paragraph 2, das «Filetstück» des Gesetzes, wie es BKK-Präsidentin Christine Heuss nannte.

«Der Kanton setzt sich für die Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden ein», heisst der umstrittene Passus, der eine Mehrheit der BKK in den Ratschlag einfügen wollte. Strikt gegen diese Änderung sprachen sich CVP, FDP, LDP und SVP aus. Der Grund: Das Kulturfördergesetz betreffe die Sache und nicht die Personen. Mit seiner Umsetzung verbinde sich ein bestimmtes Budget, das für bestimmte Massnahmen bereitgestellt werde. Die Auswirkungen eines Passus zur sozialen Sicherheit darauf seien nicht absehbar. Ganz anders argumentierte die Ratslinke: «Kultur ohne Personen ist unmöglich, deshalb ist die Trennung zwischen der Kulturförderung und den Kulturschaffenden sinnlos», betonte Mirjam Ballmer (Grünes Bündnis). Es gehe nicht darum, soziale Sicherheit zu gewährleisten, sondern auf die Thematik der staatlichen Vorsorge und der Pensionskassen aufmerksam zu machen, fügte Fraktionskollegin Heidi Mück an.

«Als Selbständigerwerbender nimmt man Risiken in Kauf», verteidigte Andreas Burckhardt (LDP) den Streichungsantrag der Bürgerlichen. Der Passus sei ohnehin überflüssig, weil in der Schweiz alle Arbeitnehmer sozial abgesichert seien. Der Freisinnige Baschi Dürr stellte klar, dass es im KuFG um das Wohlbefinden des Kantons und seiner Bevölkerung gehe, nicht um jenes der Kulturschaffenden. Nur ganz knapp, mit 47 gegen 43 Stimmen, entschied der Grosse Rat schliesslich, den Absatz im Gesetz zu verankern.

Ein anderer Knackpunkt betraf das Kulturleitbild, welches das KuFG ergänzen soll. Erst «nach Anhörung aller interessierten Personen», wie es im Ratschlag stand und von Liberalen und CVP verlangt wurde, hätte die Regierung das Leitbild festlegen sollen. Das ging der BKK und der Linken zu wenig weit: Für sie musste die Exekutive «in Zusammenarbeit mit allen interessierten Personen» handeln. Am Ende einigte man sich auf eine von Andreas Albrecht (LDP) ins Spiel gebrachte Kompromisslösung, die eine «Mitwirkung aller interessierten Personen» vorsieht.

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