
Von problematischen Sex-Beziehungen mit dem deutschen Liedermacher Konstantin Wecker, 79, hatten vier Frauen in zwei Artikeln der «Süddeutschen Zeitung» 2025 und 2026 berichtet. Die Betroffenen waren 15 oder 17 Jahre alt, als sie sich auf den um Jahrzehnte älteren Liedermacher einliessen. Eine der Betroffenen, die 38-jährige Marie Franz, hat darüber ein Buch geschrieben. CH Media hatte darüber berichtet.
Eingriff in die Privatsphäre sei nicht gerechtfertigt
Nun haben Konstantin Weckers Medienanwälte gegen den im Mai veröffentlichten Artikel, in dem auch Marie Franz ihre Erfahrungen mit der Öffentlichkeit teilt, an einem Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt. Wecker, so begründeten seine Anwälte ihren Schritt, sei aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage gewesen, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Beim ersten Medienbericht aus dem Jahr 2025 hatte sich der Künstler bei der betroffenen Frau, einer damals 15-jährigen Schülerin, öffentlich entschuldigt.
Der vorsitzende Berliner Richter sah es als erwiesen an, dass der Eingriff in die Privatsphäre Konstantin Weckers nicht durch das öffentliche Interesse gedeckt sei. Die Recherche schilderte detailreich die intimen Beziehungen Weckers zu den Minderjährigen und dessen manipulatives, toxisches Beziehungsverhalten. Die Frauen berichteten von psychiatrischen Klinikaufenthalten, Depressionen und Bindungsproblemen als Folge ihrer Beziehung zu Wecker.
Die «SZ» hat den Beitrag nun vorübergehend depubliziert. «Das Urteil betrifft 26 Punkte und damit eine derart hohe Zahl an Äußerungen und Formulierungen, dass die Substanz des Beitrags nicht sinnvoll aufrechterhalten werden kann», schreibt die Zeitung.
«Herber Rückschlag für die #MeToo-Bewegung»
Es ist nicht die erste rechtliche Niederlage, welche das Investigativ-Team der «Süddeutschen Zeitung» bei einer #MeToo-Berichterstattung kassiert. Der 2023 in einer Netzwerkrecherche entstandene Artikel um das Groupie-Rekrutierungsmodell Row Zero um Rammstein-Frontsänger Till Lindemann wurde rechtlich ebenfalls in Teilen erfolgreich angefochten. An Rammstein-Konzerten wurden jahrelang systematisch junge Frauen für Partys und schnellen Sex hinter der Bühne rekrutiert.
Damals richteten sich die Gerichtsurteile aber nur gegen die Textpassagen mit nicht hinreichend belegbaren justiziablen Vorwürfen, etwa die der Vergewaltigung. Das Urteil des Berliner Gerichts ist insofern bemerkenswert, weil es die #MeToo-Berichterstattung über mutmasslichen sexuellen Machtmissbrauch in asymmetrischen Beziehungen grundsätzlich erschweren könnte. Die betroffene Marie Franz wertet das Urteil deshalb auch als «herber Rückschlag für die MeToo-Bewegung». Ihr Instagram-Post wurde bereits tausendfach geteilt. Gegen ihr Buch sind die Anwälte bisher nicht vorgegangen.
«Süddeutsche Zeitung» legt Rechtsmittel gegen Urteil ein
Auch «SZ» wehrt sich in ihrer Stellungnahme gegen diese Sichtweise: «Solche Fälle öffentlich zu diskutieren, ist zunächst als Beitrag der gesellschaftlichen, nicht der strafrechtlichen Aufklärung zu betrachten», stellt die Zeitung klar. Oder wie es SZ-Investigativ-Chef Ralf Wiegand im Herbst im Medienpodcast «Holger ruft an…» begründete: «Wenn wir uns als Gesellschaft weiterentwickeln wollen, können wir das doch nicht davon abhängig machen, was das Strafgesetzbuch erlaubt oder nicht.» Die Zeitung wolle nun Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Konstantin Wecker bedankt sich derweil auf seinen Online-Kanälen für die Treue seiner Fans. «Zu meinen Fehlern, meiner Kunst des Scheiterns, meinen Widersprüchen habe ich immer offen gestanden. Aber dieser miese Typ, als den mich die «Süddeutsche Zeitung» mit journalistisch fragwürdigen und, wie wir jetzt sehen, unrechtmässigen Methoden hingestellt hat - das bin ich nicht.» Er bleibe «unerschüttert in meinem Glauben an das Gute im Menschen, an den Frieden und die ewige Kraft der Liebe.« Für die betroffenen Frauen dürften diese Sätze schwer zu ertragen sein.

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