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Buchmarkt

Hass zwischen Buchdeckeln: Holocaust-Lügen werden in der Schweiz verkauft

Extremistische Ideologien werden in der Schweiz ganz offen verbreitet: Online über den regulären Buchhandel.
Im Historischen Museum in Berlin lag «Mein Kampf» aus - im Jahr 2010 in der Ausstellung «Hitler und die Deutschen Volksgemeinschaft und Verbrechen»
Bild: Andreas Rentz/Getty

Online-Buchshops umfassen oft mehrere Millionen Bücher. Recherchen zeigen allerdings: Quantität ist nicht gleich Qualität. So werden auf verschiedensten Schweizer Plattformen auch diverse Titel mit hochproblematischem Inhalt angeboten – auf Deutsch und in anderen Sprachen. Es handelt sich um Bücher, bei denen ein breiter gesellschaftlicher Konsens besteht, dass sie Hass säen und gefährlich sind. Das Phänomen geht weit über Einzelfälle hinaus. Teils sind es einzelne Werke, teils ganze Reihen oder sogar Verlagssortimente. Im Folgenden ein paar Beispiele von vorgefundenen Büchern, die Antisemitismus und Rassismus immer wieder aufs Neue befeuern:

·     Eine Ausgabe von Hitlers «Mein Kampf» mit einem grossen Hakenkreuz auf dem Cover; eine Verherrlichung ist offensichtlich. Kurz nach der Medienanfrage war dieses Buch verschwunden – keineswegs aber verschiedene andere Neudrucke.

·     In der bis heute wirkungsmächtigen Fälschung «Die Protokolle der Weisen von Zion» wird eine jüdische Weltverschwörung behauptet.

·     Die «Die Turner-Tagebücher» spielen einen «Rassenkampf» modellhaft durch. Das Buch befindet sich in Deutschland auf dem Index jugendgefährdender Medien.

·     In einem 2020 erschienenen, breit angebotenen Buch wird der Holocaust als Erfindung abgetan. Eine Leugnung oder gröbliche Verharmlosung der Schoa ist in der Schweiz strafbar. Unter anderem dieses Buch wurde testweise bestellt – und geliefert.

Nun könnte man einwenden, dass sich viele solcher Texte einfach im Internet finden und zumeist sogar gratis aufrufen lassen. Ebenfalls, dass effektiv gewaltbereite Personen über andere Wege an solche Schriften gelangten und dass menschliche Netzwerke und Social Media viel entscheidender seien. Und auch, dass es sich um keine spezifisch schweizerische Problematik handle.

So oder so ein Fakt: Diverse Protagonisten des einheimischen Buchhandels tragen aktiv dazu bei, Hassideologien und massive Falschinformationen über ihre Webshops zu verbreiten und verdienen an diesem System mit. Auch wenn die angebotenen Bücher letztlich womöglich nicht immer ausgeliefert werden: Bereits die regelmässig publizierten Klappentexte sprechen oftmals eine sehr deutliche Sprache.

Buchhandel «keine Zensurinstanz»

Tanja Messerli, Geschäftsführerin des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbandes (SBVV), sagt auf Anfrage: «Wir versuchen unser Bestes.» Jedoch sei dies eine «Herkulesaufgabe» angesichts der Vielzahl an täglich neu hinzukommenden Titeln. «Die Lage hat sich mit der Digitalisierung akzentuiert – E-Books, Self-Publishing, zudem sind die Auswirkungen von KI noch nicht abzuschätzen.» Dazu komme teils Dropshipping, also die Lieferung nicht durch den Online-Händler selbst. Die SBVV-Stellungnahme von 2019 sei nach wie vor gültig. Demzufolge ist der Buchhandel «keine Zensurinstanz für umstrittene Werke»; nicht angeboten würden allerdings gerichtlich verbotene Werke oder solche auf dem deutschen Index. Man stehe «aus Überzeugung zum Prinzip: Was nicht verboten ist, ist durch die Meinungsfreiheit geschützt.»

Die Buchhändler, von denen die grössten angeschrieben wurden, argumentieren analog zum SBVV: Man nehme die Thematik sehr ernst – an der eigenen Praxis will jedoch niemand etwas ändern bzw. sieht die Verantwortung nicht primär bei sich selbst.

Darüber hinausgehend äussert sich einzig die Migros-Tochter Ex Libris: «Die Schweizer Gesetzgebung geht unserer Meinung nach zu wenig weit. Dazu gehört im Minimum eine Alters-Kategorisierung, wie sie bei Filmen und Games bereits eingeführt ist. Umfassendere Regelungen für Bücher würden wir begrüssen.» Wie kürzlich bekannt wurde, sind die Tage von Ex Libris gezählt; das Buchgeschäft wird sukzessive zur Plattform Galaxus überführt.

Tatbestand der Rassendiskriminierung

Und was ist die Einschätzung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR)? Geschäftsführerin Alma Wiecken: «Diese bedeutsame Thematik beschäftigt uns immer wieder. So insbesondere im Zusammenhang mit ‹Mein Kampf›, das seit 2016 rein aus urheberrechtlicher Sicht uneingeschränkt neu aufgelegt werden kann.» Die damalige EKR-Position gelte unverändert: «Die Verbreitung dieses Werks in unkritischer und unkommentierter Fassung in der Schweiz ist gemäss der Strafnorm gegen Rassendiskriminierung strafbar.» Zulässig seien einzig wissenschaftlich und didaktisch aufbereitete Ausgaben.

«Dasselbe gilt für die ‹Protokolle› und auch für jegliche den Holocaust leugnende oder diesen gröblich verharmlosende Werke – und dies in sämtlichen Sprachen», so Wiecken. Allerdings gebe es zur Frage, ob bzw. inwiefern sich Buchhändler strafbar machen, wenn sie solche Werke in ihren Onlineshops anbieten und verkaufen, in der Schweiz noch keine verbindliche Rechtsprechung. Das Recht hinke hier der inzwischen stark digital geprägten Realität stark hintendrein.

Der EKR anerkenne grundsätzlich an, dass der Buchhandel aufgrund der schieren Masse an Neuerscheinungen schlichtweg überfordert sei. Dies auch, zumal es hierzulande im Gegensatz zu Deutschland keinen staatlichen Index gibt. Alma Wiecken: «Bei sehr eindeutigen Werken würde eine solche Liste sicherlich entlasten – bei weniger klaren eröffnete sich dadurch aber auch ein extremes Spannungsfeld zwischen staatlicher Kontrolle und Meinungsfreiheit.»

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