Das Kantonsgericht bestätigte Meldungen der "Schaffhauser Nachrichten (SN)", wonach es entschieden hat, dass das Beuys-Werk drei Klägern gehöre, die seit Jahren um die Herausgabe prozessieren.
Die Stiftung für Neue Kunst, als Trägerin des Museums, müsse zudem den Klägern Anwaltskosten und dem Staat Gebühren in der Höhe von insgesamt 280'000 Franken bezahlen. Die Stiftung ihrerseits hat Berufung gegen das Urteil beim kantonalen Obergericht angekündigt.
"Kapital" ist eine vielteilige Rauminstallation, die in den Schaffhauser "Hallen für Neue Kunst" in zwei Stockwerken aufgebaut ist. Ursprünglich schuf Beuys das heute auf einen Wert von 4,5 Mio. Franken geschätzte Werk 1980 für die Biennale in Venedig.
Danach wurde es abgebaut und 1984 von Beuys und einem seiner Assistenten unter Mithilfe des "Hallen"-Initiators Urs Raussmüller in Schaffhausen wieder aufgebaut. Einer der heutigen Kläger war früher Stiftungsratspräsident der "Hallen", die anderen waren dem "Hallen"-Initiant Urs Rausmüller freundschaftlich verbunden.
Klage eingereicht haben sie erst 2004, nachdem es mit Urs Raussmüller Unstimmigkeiten über die Ausrichtung der "Hallen" gab. Dieser stellte sich seither auf den Standpunkt, das "Kapital" sei beim Wiederaufbau 1984 quasi neu geschaffen worden. Deshalb sei es auch Eigentum der "Hallen".
Dem widerspricht das Kantonsgericht: Das Werk sei 1980 für die Biennale Venedig in seiner grundsätzlichen Konzeption entstanden und auch durch Abbau und Aufbau nicht wesentlich verändert worden.
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