Eine nüchterne Mitteilung aus dem Kunsthaus Zürich am Freitagmittag gibt bekannt: «Für sechs Werke der Sammlung Emil Bührle im Kunsthaus Zürich werden Lösungen mit den Rechtsnachfolgern ehemaliger Besitzer gesucht.» Aktuell sind die Bilder aus NS-verfolgter Eigentümerschaft im neuen Chipperfield-Bau ausgestellt. Sie stammen unter anderen aus dem Besitz der jüdischen Sammler Feilchenfeldt sowie Ullstein. Nun werden fünf abgehängt und sind für das Publikum nicht mehr zu sehen. Ein sechstes Werk wurde als Fall eingestuft, der gesondert bearbeitet wird und bleibt an der Wand.
Anwendung der gültigen Rechtslage
Die Mitteilung birgt Sprengstoff. Denn die Untersuchung in Auftrag gegeben hatte der Stiftungsrat der Sammlung Bührle selbst; der neue, seit März 2023 gültige Subventionsvertrag mit der Stadt Zürich verpflichtet ihn, sich an die Rechtsnormen zu halten. Demgemäss gelten auch für das Kunsthaus die im März 2024 erweiterten «Best Practices» der Washingtoner Prinzipien: Auch für Werke der Kategorie «Fluchtgut» muss mit den Rechtsnachfolgern der jüdischen Besitzern «eine faire und gerechte Lösung» gesucht werden.
Leerstellen an der Wand, Leerstellen der Geschichte
In diese Kategorie fallen in der Sammlung Bührle fünf Meisterwerke. Bilder von Gustav Courbet, von Toulouse-Lautrec, Gaugin, van Gogh – und das seit Jahrzehnten strittige Klassegemälde von Claude Monet, «Jardin de Monet à Giverny». Als «Sofortmassnahme» verlassen sie die Ausstellungsräume und wandern in ein Depot. Für das Bild von Edouard Manet «La Sultane» ist die Stiftung bereit, den Rechtsnachfolgern eine symbolische Entschädigung zu zahlen. Es darf weiterhin ausgestellt sein.
Wie eine Nachfrage beim Kunsthaus ergab, sollen die fünf Bilder «voraussichtlich am Donnerstag» entfernt werden. Wie mit den Leerstellen verfahren wird, ob allenfalls ein Hinweis auf den unrechtmässigen Besitz oder auf die Namen der jüdischen Vorbesitzer zu lesen sein wird, konnten die Verantwortlichen nicht bekannt geben. Als Gründe dafür gibt man an, man sei «sehr kurzfristig» informiert worden.
In einem offiziellen Statement hält das Kunsthaus fest: Man begrüsse die Haltung der Eigentümerin der Bilder, der Stiftung Bührle. Im Hinblick auf die Besucher wird allerdings «sehr bedauert», dass die Bilder aus den Räumen entfernt werden.
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