Das Argument, die Zone nütze nur einer Minderheit, hebelt das Solidaritätsprinzip komplett aus. Nach dieser Logik dürfte Ingenbohl weder Schulen, Spielplätze noch Sportanlagen finanzieren – schliesslich werden diese von Kinderlosen oder Senioren auch nicht genutzt. Dennoch zahlen wir Hundehalter diese millionenschweren Infrastrukturen, die Seeufergestaltung und das Gratis-Lido seit Jahren über unsere allgemeinen Steuern solidarisch mit.
Hier wird mit zweierlei Mass gemessen: Andere Freizeithobbys werden massiv subventioniert. Wir Hundehalter hingegen leisten als Einzige eine jährliche Sondersteuer. Bei rund 500 Hunden in Ingenbohl fliessen jährlich schätzungsweise 50’000 Franken in die Gemeindekasse. Die Behauptung, dieses Geld reiche gerade mal für 30 Robidog-Kübel, ist eine reine Ausrede und entbehrt jeglicher Verhältnismässigkeit.
Der Gemeinderat ignoriert zudem das rechtliche Dilemma: Im Kanton Schwyz gilt eine flächendeckende Leinenpflicht. Gleichzeitig schreibt das Bundesrecht zwingend freien Auslauf vor. Eine eingezäunte Wiese ist kein Luxus, sondern die einzige Möglichkeit, Bundes- und Kantonsrecht legal zu vereinbaren. Sie entlastet Wohnquartiere und Landwirtschaft von Konflikten.
Die Halter bieten Hand, es fehlt nicht an Geld, sondern am politischen Willen. Der Gemeinderat sollte dieses Anliegen mit der Petitionärin weiterverfolgen, statt es stur abzuwürgen.
