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Leserbrief

Wenn der Staat «Pech gehabt» sagt

Zum Artikel «Steuerverwaltung wird kritisiert: ‹Maximale Härte und monatelange Lethargie›» vom 13. Dezember

Ein Unternehmen wartet im Kanton Schwyz seit Monaten auf die Auszahlung eines unbestrittenen Steuerguthabens von rund 40’000 Franken. Gleichzeitig wird an anderer Stelle mit maximaler Härte vorgegangen. Diese Schieflage habe ich nun selbst erlebt.

Ich bin seit dem Jahr 2000 selbstständiger Unternehmer (Einzelfirma seit über 25 Jahren), wohnhaft in Rothenthurm, mit Geschäftssitz in Zug. In dieser ganzen Zeit wurden meine Steuererklärungen professionell erstellt: korrekte interkantonale Ausscheidungen zwischen Schwyz und Zug, geprüft und akzeptiert – ohne eine einzige Beanstandung.

Im Frühjahr 2025 eröffnete die Steuerverwaltung Schwyz dennoch ein Strafverfahren wegen angeblicher Steuerhinterziehung. In einem persönlichen Gespräch wurde mir erklärt, der Tatbestand sei gegeben und nicht mehr verhandelbar.

Handlungsoptionen: entweder eine fünfstellige Summe (Busse und Nachsteuern) bezahlen – oder Einsprache erheben, wohl wissend, dass diese «zu keinem anderen Ergebnis führen» werde, ausser zu höheren Kosten.

Meine Hinweise auf jahrzehntelange Transparenz wurden mit dem Satz quittiert: «Sie haben jetzt einfach Pech gehabt.» Ergänzt mit der Bemerkung, man habe nicht die Zeit, jeden Fall im Detail zu prüfen.

Das bekannte Stanford-Gefängnis-Experiment (verfilmt als «Das Experiment») hat gezeigt, wie schnell Menschen in Rollen Macht ausüben, wenn sie diese zugesprochen bekommen. Genau diese Dynamik scheint hier durch: Formale Autorität ersetzt Augenmass, Sorgfalt wird zur Nebensache. Ob hier der Staat selber zum Fehler im System wird? Wer so handelt, untergräbt Vertrauen. Ein Staat, der seine eigene Prüfungslücke dem Bürger anlastet, wird vom Ordnungsrahmen zum Risiko.

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