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Leserbrief

Weniger Lohnabzüge

Zur Abstimmung über die Teilrevision Personal- und Besoldungsgesetz für Lehrpersonen vom 28. September

Bei der ganzen Diskussion um die Entlöhnung der Lehrpersonen ist nicht nur das eigentliche Gehalt zu beachten. Vielmehr sollte man die Lohnabzüge auch mal durchleuchten. Zum Vorschein kommt da, beim genauen Hinschauen, ein Lohnabzug, genannt NBU (Nichtberufsunfallversicherung), der im Wortschatz von Lehrpersonen nicht zu finden ist. Da können sie auch nichts dafür, denn nach dem Besoldungsreglement kann die Gemeinde als Anstellungsbehörde diesen Lohnabzug geltend machen, was bis zum heutigen Tage auch nie der Fall gewesen ist.

Die meisten Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft kennen das und müssen sich an den Kosten für Freizeitunfälle beteiligen. Was da sicher zu erwähnen ist: Heute sind über 60 Prozent der gemeldeten Unfälle Freizeitunfälle. Dieses Risiko und dessen Kosten trägt also auch der Steuerzahler via Gemeindebudget. Das sind Lohnnebenkosten, die dem Arbeiter in der Privatwirtschaft auferlegt werden, den Lehrern jedoch bezahlt werden! Wenn da immer noch mehr Forderungen um Gehaltserhöhungen kommen, fragt man sich als Bürger schon einmal, ob das gerechtfertigt ist. Denn ein Fachkräftemangel besteht in vielen anderen Bereichen auch, wo die NBU-Prämie schon seit Jahren in Abzug gebracht wird!