Leserbrief

Wasserversorgung Loo-Obdorf

Zur Abstimmung über die Ausgabenbewilligung für die Sanierung der Wasserversorgung Loo-Obdorf vom 27. September in der Gemeinde Schwyz

Am 27. September stimmen wir über die Sanierung der 1968 gegründeten Wasserversorgungsgenossenschaft Loo-Obdorf ab. Für eine fundierte Entscheidung wäre eine umfassende und transparente Information sehr hilfreich. Der vorliegende Abstimmungstext stellt leider wichtige Aspekte nicht transparent oder nicht korrekt dar.

Die Wasserversorgungsgenossenschaft Loo-Obdorf ist eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft und untersteht der Aufsicht der Gemeinde, des Regierungsrats und des Meliorationsamtes. Entgegen der Darstellung im Abstimmungstext handelt es sich daher nicht um eine vollständig eigenständige Wasserversorgung. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Wasser- und Löschwasserversorgung in der Bauzone bei der Gemeinde und für die Löschwasserversorgung bei der Gemeinde.

Die Wasserversorgungsgenossenschaft Loo-Obdorf erfüllt diese wichtige Aufgabe seither unter kantonaler Aufsicht und versorgt ein grosses Gebiet mit Trink- und Löschwasser. Im Abstimmungstext wird festgehalten, dass sich die Wasserversorgungsgenossenschaft Loo-Obdorf auflöst und ihr Versorgungsauftrag künftig von der Dorfgenossenschaft Schwyz übernommen wird. Ein entsprechender Beschluss der Genossenschafterinnen und Genossenschafter liegt jedoch nicht vor. Gemäss den vom Regierungsrat und Meliorationsamt genehmigten Statuten ist für eine Auflösung ein entsprechender Genossenschaftsbeschluss erforderlich. Damit stellt sich die zentrale Frage, wie mit den finanziellen Beiträgen zu verfahren ist, sofern sich die Wasserversorgungsgenossenschaft Loo-Obdorf nicht auflöst.

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