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Leserbrief

Trinkgelder: Altbekanntes Ärgernis

Zur Debatte um die Besteuerung von Trinkgeld

Im Gastgewerbe ist das Trinkgeld seit 1974 im Preis inbegriffen. Als Geste der Wertschätzung entrichte ich bei gutem Service trotzdem freiwillig ein Trinkgeld. Die approximative jährliche Summe der ausgerichteten Trinkgelder im Gastrobereich beträgt zirka 1 Milliarde Franken, beruhend auf einer Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Dieses wäre, wenn es 10 Prozent des Lohns übersteigt, auch AHV-pflichtig, und das ergäbe dann nicht nur ein paar Millionen für die AHV, sondern rund 100 Millionen, und zusätzlich dann noch die Steuern.

Bereits vor 40 Jahren musste gemäss Direktiven der Steuerverwaltung auf den Lohnausweisen der Carchauffeure ein (fiktives) Trinkgeld deklariert werden, was verständlicherweise auch damals schon zu viel Verdruss bei den Betroffenen führte. Das aktuelle Lamento ist demnach eigentlich nichts Neues.

Falls die Trinkgelder einen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsentgeltes ausmachen, wäre die (rechtlich korrekte) Aufrechnung derselben ein grosser bürokratischer Mehraufwand, dies zulasten der Betriebe und auch der Mitarbeitenden, was ich ablehne. Jedoch wäre es für viele Angestellte auch von Vorteil, da diese Zahlungen auch rentenbildend wären bei der Altersvorsorge.

Falls ich ausnahmsweise einmal die Gastro-Konsumation mit Karte, Twint et cetera bezahle, dann entrichte ich den Overtip immer separat, in bar, runde also nicht auf. Bei Barzahlung erhält der Gastrobetrieb zudem auch 100 Prozent des Entgeltes der Rechnung – ohne Abzockerei der Kommission. Auch das ist für mich eine Wertschätzung gegenüber dem Wirt. Nur, auch das bar bezahlte Trinkgeld wäre steuer- und AHV-pflichtig ab einer gewissen Summe, dessen Deklaration ich aber dem Empfänger überlasse.