Leserbrief

Tor zur Asylkriminalität

Zum geplanten Bundesasylzentrum in Buosingen

Der Gemeinderat Arth und der Regierungsrat des Kantons Schwyz haben dem geplanten Bundesasylzentrum Buosingen für 170 abgewiesene Asylsuchende zugestimmt. Am Informationsabend hat das SEM (Staatssekretariat für Migration) der Bevölkerung erklärt, dass zwei Prozent der Asylsuchenden kriminell werden.

Der «Blick» hat mit dem Öffentlichkeitsgesetz ein internes Papier des SEM beschafft. Im Jahr 2024 wurden 27’740 Asylgesuche gestellt, davon wurden 6352 «Asylsuchende» einer Straftat beschuldigt. Somit wurden bedenkliche 22,9 Prozent straffällig. Die meisten Delikte sind Diebstähle, Einbrüche in Fahrzeuge und Wohnhäuser. Bei vielen Vermögensdelikten bleibt der Polizei nichts anderes übrig, als die Täter beim Asylzentrum abzuliefern. Weiter wird das Sicherheitsgefühl durch Pöbeleien und Belästigungen gegenüber jungen Frauen beeinträchtigt.

In Bundesasylzentren ohne Verfahrensfunktion werden die abgewiesenen Asylsuchenden untergebracht, und ein solches ist in Buosingen geplant. Und wer hat dieses Tor zur Asylkriminalität geöffnet? Es sind der Gemeinderat Arth und der Regierungsrat des Kantons Schwyz. In ihrer Naivität haben sie einen Vertrag mit dem SEM unterzeichnet, welcher offensichtlich die Sicherheit einer ganzen Region aufs Spiel setzt.

Bislang hat sich nur die SVP gegen das geplante Bundesasylzentrum Buosingen gewehrt und die Initiative «Keine Bundesasylzentren im Kanton Schwyz» lanciert. Die Zahlen der Asylkriminalität zeigen die Realitätsverweigerung beim SEM, und das darf unser Kanton Schwyz nicht akzeptieren. Der Kantonsrat hat die Oberaufsicht über den Schwyzer Regierungsrat und sollte dessen Fehltritt «korrigieren». Deshalb appelliere ich an die FDP- und Mitte-Kantonsräte, dass sie am 21. Oktober 2026 die Vernehmlassung zum Migrationsgesetz mit einem deutlichen Ja annehmen.