Das Umweltdepartement Schwyz hat den Entwurf einer Verordnung zum Schutze der Moorlandschaft Sägel/Lauerzersee aufgelegt. Ich wohne in Goldau am Rande des Schutts. Dieser Wald grenzt an den Sägel. Als Jungwächtler haben wir oft im Schutt gespielt, als Primarschüler Naturkundewanderungen gemacht und mit Verwandten, Freunden und den Jahrgängern bei der Grillstation (mit WC!) beim Goldseeli gegrillt. Bei all diesen Unternehmungen handelte es sich um private oder öffentliche Veranstaltungen.
Paragraf 4 der neuen Verordnung verbietet nun solche privaten und öffentlichen Veranstaltungen im Schuttwald zwischen Autobahn und Sägel. Für den Wald östlich der Strasse von den Militärbaracken zur Autobahnunterführung soll sogar ein generelles Betretungsverbot gelten. Wer das Schutzgebiet betritt, wird gebüsst (Paragraf 38). Ich bin nicht gegen den Schutz der Moorlandschaft Sägel/Lauerzersee. Aber der Schuttwald ist kein Moor. Er enthält Steine, Felsbrocken, Unterholz, Dornen und so weiter.
Gemäss Artikel 5 der bundesrätlichen Verordnung über den Schutz der Moorlandschaften haben die Kantone die Nutzung zur Erholung zu ermöglichen, sofern sie mit dem Moorschutz nicht im Widerspruch steht. Meine oben beschriebenen Unternehmungen im Schutt waren immer im Einklang mit dieser bundesrechtlichen Verordnung. Mit den geplanten Verboten, einem «Schwyzer Finish», schiesst der Kanton daher weit über die bundesrechtlichen Vorgaben hinaus.
Zwar kann der Kanton gemäss Paragraf 36 der Verordnung Ausnahmen zu den Verboten gewähren. Für alle meine Unternehmungen müssten ich oder der Veranstalter also eine Ausnahmebewilligung beantragen. Der Kanton müsste das Gesuch prüfen. Weil die erwähnten privaten und öffentlichen Veranstaltungen im Schutt dem Moorschutz nicht widersprechen, müsste der Kanton diese bewilligen, natürlich unter Kostenauflage. Unnötige Kosten und unnötige Bürokratie wegen dieser unnötigen Verbote. Das Umweltdepartement muss hier nochmals über die Bücher gehen!

