Kantonsrätin Anni Zehnder-Nussbaumer spricht sich in ihrem Leserbrief gegen eine Erhöhung der Prämienverbilligung aus, mit der Begründung, dies sei eine pauschale Entlastung nach dem Giesskannenprinzip. Doch diese Aussage stimmt nicht! Prämienverbilligung bekommt nur, wer anhand der Steuererklärung die Vorgaben dafür erfüllt. Im Kanton Schwyz erhält zurzeit weniger als jede vierte Person die Verbilligung – Kinder, Alleinerziehende, Pensionierte, Sozialfälle oder Personen mit einer Beeinträchtigung inbegriffen.
Dabei ist unbestritten: Das System der Prämienverbilligung hat sich bewährt und ist allgemein anerkannt. Der Haken ist einzig, dass Schwyz diese Beiträge in der Vergangenheit stark gekürzt hat. Auch mit der Kaufkraftinitiative würden noch weit mehr als die Hälfte der Bevölkerung keine Unterstützung bekommen – eine Giesskannen-Verteilung sieht anders aus!
Schwyz ist der zweitreichste Kanton und hat 950 Millionen Franken Eigenkapital angehäuft. Für Milliardäre und andere Superreiche bieten wir die zweittiefsten Steuern der Schweiz, mit der Folge, dass unser Kanton die zweithöchste Millionärsdichte ausweist – und überdurchschnittlich stark gestiegene Wohnungsmieten! Neben dem immensen Reichtum einiger weniger sind immer mehr Menschen finanziell stark unter Druck und haben grosse Mühe mit den Prämien- und Gesundheitskosten. Trotzdem will der Regierungsrat weiterhin nur das vom Bund vorgegebene Minimum an die Verbilligung zahlen. Für mich ist es absolut unverständlich, warum unser reicher Kanton für Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen nicht wenigstens gleich viel wie die anderen Kantone leistet. Die Kaufkraftinitiative verlangt nicht mehr, sondern lediglich gleich viel wie die anderen Kantone – aber auch nicht weniger! Stimmen Sie darum Ja dazu.
