Regelmässig wird in Diskussionen behauptet: «Die dynamische Rechtsübernahme bedeutet keine automatische Rechtsübernahme.» Dies stimmt formaljuristisch, hat jedoch nicht das Geringste mit der legislativen Arbeit der Parlamente, egal auf welcher Stufe, zu tun. Fakt ist, dass seit Jahrzehnten praktisch jede Norm der EU unverändert und vor allem kritiklos übernommen wird. Ein Grossteil der bundesrätlichen Botschaften beschäftigt sich nicht mit der Sinnhaftigkeit, geschweige denn mit der Notwendigkeit der Normen, nein, ein Grossteil der Botschaften behandelt die Frage, ob der Gesetzesentwurf mit dem EU-Recht kompatibel ist.
Die Frage, ob die Norm intelligent, sinnvoll oder notwendig ist, spielt keine Rolle. Das ist angesichts der formvollendeten Dummheit vieler EU-Normen mehr als bedenklich. Natürlich besteht keine automatische Rechtsübernahme, und zwar auch nach den Bilateralen III. Aber das Parlament wendet keinerlei intellektuelle Anstrengung auf, die EU-Normen kritisch zu hinterfragen. Rechtlich durchlaufen alle Normen einen sauberen Weg über das Parlament, aber faktisch nickt das Parlament alles ab, was von der EU kommt, und das ist eine automatische Rechtsübernahme. Mit den Bilateralen III wird diese undemokratische Arbeitsverweigerung der 246 Parlamentarier zementiert, und die Schweiz verliert ihre Souveränität. Ich lasse mich mit formaljuristischen Spielereien nicht hinters Licht führen und erwarte von unserem Parlament eine intellektuelle Arbeit und kein Kadavergehorsam bezüglich Brüssels Bürokratie. Ein Grossteil der EU-Normen schadet uns, ist sinnlos und gefährdet unsere Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur.