Leserbrief

Pflanzen behindern Verkehrsteilnehmer

Zum Artikel « Kanton und Verkehrsclub liegen sich in den Haaren» vom 11. Juli
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Auch ich bin dieser Strasse schon mit dem Fahrrad entlanggefahren und kenne das Problem. Die Sicherheit der Fussgänger im Strassenverkehr sollte eigentlich erste Priorität haben, weil wir eben alle auch Fussgänger sind. Dies gilt in Arth, in Ibach an der Asetstrasse oder auch sonst irgendwo in der Schweiz.

Ein erster, wichtiger Punkt ist die verkehrstechnisch machbare Lösung. Diese ist sicher nicht überall gleich gegeben und auch, wie im vorliegenden Fall von Arth, nicht so schnell umsetzbar.

Ein zweiter, noch wichtigerer Punkt betrifft die Bepflanzung am Fahrbahnrand. Es geht doch nicht an, dass die einfachste Sofortlösung – das Zurückschneiden auf das gesetzliche Mass – nicht umgesetzt wird. Da sehe ich die Gemeinden in der Pflicht. Das Gesetz schreibt vor: Hecken und Sträucher müssen einen Mindestabstand von 50 Zentimetern vom Fahrbahnrand haben, und zwar ganzjährig.

Das Foto im «Boten» vom 11. Juli zeigt das als einen krassen Fall. Die gelbe Linie markiert doch nicht die Grenze der Bepflanzung. Das ist keine Verschönerung der Verkehrsfläche, sondern eine krasse Behinderung für alle Verkehrsteilnehmer. Kommt hinzu, dass in einer Rechtskurve die Übersicht durch die Bepflanzung einer Hecke noch viel stärker beeinträchtigt wird, vor allem wenn sie dazu über zwei Meter hoch ist.

Interessanterweise wird über diese einfache Möglichkeit nirgends ein Wort verloren. Vielleicht macht die Gemeindebehörde von Arth Nägel mit Köpfen und löst das Problem so bald wie möglich, bevor etwas Ernsthaftes passiert.