Bereits im Frühling 2021 brachte die AfD im deutschen Parlament eine Covid-19-Resolution ein, mit Bezug auf das Diskriminierungsverbot für Nichtgeimpfte, welches ethische, juristische und praktische Fragestellungen zu den Covid-19-Massnahmen und zu deren Vollzug aufwarf. Insbesondere wurde festgehalten, dass es keine Impfpflicht geben dürfe und dass niemand als Ungeimpfter Druck oder Diskriminierung erfahren dürfe. Vulnerable Personengruppen seien zu priorisieren, also Hochrisikogruppen und Ältere. Die Resolution wurde mit 115 gegen 2 Stimmen, bei 13 Enthaltungen, überwiesen, aber im späteren politischen Prozess gestrichen.
Auffallen muss, dass osteuropäische Staaten mit Verfassungsgerichten im Nachhinein vieles korrigierten, von direkter staatlicher Wiedergutmachung in Slowenien (Rückzahlung von Strafen) respektive der Möglichkeit, gegen Covid-19-Verurteilungen zu klagen (Entschädigungen für Bussen und wirtschaftliche Ausfälle) in Polen, Tschechien, der Slowakei und Bulgarien.
In Westeuropa aber bewegt sich mit oder ohne Verfassungsgerichtsbarkeit kaum etwas, und besonders in der Schweiz, wo nach Aussage von Alt-Bundesrat Christoph Blocher der Souverän, also das Volk, über der Justiz steht und die Verfassungsgerichtsbarkeit sicherstellen müsste.
Herr Patrick Fischer, fordern Sie vom in der Aufarbeitung von Covid-19 sehr trägen oder gar unwilligen Parlament Ihre doch erhebliche Bussgeldzahlung zurück, denn andernorts in Europa ist längst juristisch belegt, dass während der Pandemie gröbste Kompetenzüberschreitungen und Verletzungen des Massnahmentransparenzgebotes stattfanden, und es wird die Doppelmoral der Presse gebrandmarkt.
